Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1170
Übertragung einer Inlandsbeteiligung aus Holland nach Luxemburg
geltende FassungEAS-AuskunftW 279/3-IV/4/97vom 01.12.1997
Wortlaut laut Findok
Gewinne, die eine in den Niederlanden
ansässige operativ tätige Kapitalgesellschaft aus der
Veräußerung ihrer Anteile an ihrer österreichischen
Tochtergesellschaft erzielt, dürfen gemäß Art. 14 Abs. 4
DBA-Niederlande nur in den Niederlanden besteuert werden und sind folglich in
Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Als Veräußerung wird hiebei jeder Vorgang zu
verstehen sein, auf Grund dessen die Beteiligung gegen Entgelt auf eine andere
Person übertragen wird. Daher wird auch eine Übertragung der
Beteiligung auf die luxemburgische Muttergesellschaft der niederländischen
Kapitalgesellschaft (sonach auf die "Großmutter" der österreichischen
GmbH) in Abgeltung der aus einer Gewinnausschüttung der
niederländischen an die luxemburgische Gesellschaft herrührenden
Ansprüche als derartiger Veräußerungsvorgang zu werten sein. Ein
nach der zitierten DBA-Bestimmung in Österreich steuerfreier Vorgang
würde aber auch dann vorliegen, wenn die Beteiligung nach Liquidation der
niederländischen Gesellschaft als Teil des Liquidationserlöses auf die
luxemburgische Gesellschafterin der niederländischen Gesellschaft
übergeht.
1. Dezember
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
SteuerfreistellungVeräußerungsgewinnKapitalgesellschaftMuttergesellschaftBeteiligungsveräußerungLiquidationsgewinn
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 279/3-IV/4/97
- Stammnummer
- 14151
- Gültig
- 01.12.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF