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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 73

Luxemburgische Holdinggesellschaften

geltende FassungEAS-Auskunft23 2764/1-IV/4/92vom 16.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Eine österreichische GesmbH, die eine Beteiligung an einer unter die Ausschlussbestimmung des Artikels 26 DBA-Luxemburg fallenden luxemburgischen Holdinggesellschaft hält, kann sich nicht auf die Bestimmungen des DBA-Luxemburg berufen. Für die steuerliche Behandlung der aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher ausschließlich das österreichische innerstaatliche Recht maßgebend, das nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG in Verbindung mit § 10 Z 5 KStG (und mit den darin vorgesehenen Einschränkungen) Körperschaftsteuerfreiheit gewährt. Begibt eine solche vom Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossene luxemburgische Holdinggesellschaft eine Anleihe, so sind die an den österreichischen Anleihegläubiger fließenden Zinsenerträgnisse in Österreich steuerpflichtig; eine allenfalls in Luxemburg erhobene Quellensteuer kann auf die österreichischen Steuern vom Einkommen nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen, die eine österreichische GesmbH von der luxemburgischen Holdinggesellschaft bezieht, unterliegen der inländischen Besteuerung. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

QuellenbesteuerungAnrechnungKapitalerträgeKapitalertragsteuerabzugDarlehen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
23 2764/1-IV/4/92
Stammnummer
18448
Gültig
16.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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