Findok · EAS-Auskünfte
EAS 73
Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-Auskunft23 2764/1-IV/4/92vom 16.01.1992
Wortlaut laut Findok
Eine österreichische GesmbH, die eine Beteiligung an
einer unter die Ausschlussbestimmung des Artikels 26 DBA-Luxemburg fallenden
luxemburgischen Holdinggesellschaft hält, kann sich nicht auf die
Bestimmungen des DBA-Luxemburg berufen. Für die steuerliche Behandlung der
aus Luxemburg zufließenden Dividendenerträgnisse ist daher
ausschließlich das österreichische innerstaatliche Recht
maßgebend, das nach Maßgabe des § 7 Abs. 4 KStG in Verbindung
mit § 10 Z 5 KStG (und mit den darin vorgesehenen Einschränkungen)
Körperschaftsteuerfreiheit gewährt.
Begibt eine solche vom Anwendungsbereich des DBA
ausgeschlossene luxemburgische Holdinggesellschaft eine Anleihe, so sind die an
den österreichischen Anleihegläubiger fließenden
Zinsenerträgnisse in Österreich steuerpflichtig; eine allenfalls in
Luxemburg erhobene Quellensteuer kann auf die österreichischen Steuern vom
Einkommen nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle
nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische
Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen, die eine österreichische
GesmbH von der luxemburgischen Holdinggesellschaft bezieht, unterliegen der
inländischen Besteuerung.
16.
Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 26 DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 23 2764/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18448
- Gültig
- 16.01.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF