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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 930

Österreichisch-amerikanisches Bietkonsortium

geltende FassungEAS-AuskunftE 27/2-IV/4/96vom 20.08.1996

Wortlaut laut Findok

Beabsichtigt ein österreichisches Produktionsunternehmen, den Auftrag zur Lieferung und Montage einer Laugenkesselanlage an ein inländisches "Bietkonsortium", das aus einem österreichischen Montageunternehmen und dem US-Lieferanten der Laugenkesselanlage besteht, zu erteilen, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Art. II Abs. 1 lit. f DBA-USA in Österreich begründet, darnach zu entscheiden, ob das US-Unternehmen an der inländischen Bauausführung länger als 12 Monate mitwirkt. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist diese Frage unabhängig davon zu lösen, ob das Bietkonsortium als inländische Mitunternehmerschaft eingestuft wird oder nicht. Denn im Fall einer Bauausführung im Wege einer inländischen ARGE begründen die ausländischen ARGE-Partner nicht kraft inländischer Geschäftsleitung der ARGE, sondern nur kraft ihrer tatsächlichen Mitwirkungsdauer an der Bauausführung eine inländische Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsrechtes. Wurde daher im vorliegenden Fall noch im Zuge der Vertragsverhandlungen allseits Einvernehmen erzielt, die jeweiligen Aufträge jedem Konsortialpartner gesondert zu erteilen und daher in jeweils gesonderte Leistungsbeziehungen einzutreten, so spricht dies wohl dafür, dass das ursprüngliche Bietkonsortium schlussendlich doch keine Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinn darstellt, doch ändert dies - wie oben ausgeführt - nichts an der Lösung der DBA-Betriebstättenfrage (wobei im übrigen über Bestand oder Nichtbestand einer steuerlichen Mitunternehmerschaft nicht im EAS-Verfahren abgesprochen werden könnte). 20. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Gesellschaft12-Monats-FristBaubetriebstätteBauausführungsfristBauausführung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 27/2-IV/4/96
Stammnummer
15488
Gültig
20.08.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF