Findok · EAS-Auskünfte
EAS 930
Österreichisch-amerikanisches Bietkonsortium
geltende FassungEAS-AuskunftE 27/2-IV/4/96vom 20.08.1996
Wortlaut laut Findok
Beabsichtigt ein österreichisches
Produktionsunternehmen, den Auftrag zur Lieferung und Montage einer
Laugenkesselanlage an ein inländisches "Bietkonsortium", das aus einem
österreichischen Montageunternehmen und dem US-Lieferanten der
Laugenkesselanlage besteht, zu erteilen, dann ist die Frage, ob das
US-Unternehmen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn von Art. II Abs. 1 lit.
f DBA-USA in Österreich begründet, darnach zu entscheiden, ob das
US-Unternehmen an der inländischen Bauausführung länger als 12
Monate mitwirkt. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist diese Frage
unabhängig davon zu lösen, ob das Bietkonsortium als inländische
Mitunternehmerschaft eingestuft wird oder nicht. Denn im Fall einer
Bauausführung im Wege einer inländischen ARGE begründen die
ausländischen ARGE-Partner nicht kraft inländischer
Geschäftsleitung der ARGE, sondern nur kraft ihrer tatsächlichen
Mitwirkungsdauer an der Bauausführung eine inländische
Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsrechtes.
Wurde daher im vorliegenden Fall noch im Zuge der
Vertragsverhandlungen allseits Einvernehmen erzielt, die jeweiligen
Aufträge jedem Konsortialpartner gesondert zu erteilen und daher in jeweils
gesonderte Leistungsbeziehungen einzutreten, so spricht dies wohl dafür,
dass das ursprüngliche Bietkonsortium schlussendlich doch keine
Mitunternehmerschaft im steuerlichen Sinn darstellt, doch ändert dies - wie
oben ausgeführt - nichts an der Lösung der
DBA-Betriebstättenfrage (wobei im übrigen über Bestand oder
Nichtbestand einer steuerlichen Mitunternehmerschaft nicht im EAS-Verfahren
abgesprochen werden könnte).
20. August
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 27/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15488
- Gültig
- 20.08.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF