…zu besteuern sind (in diesem Sinn VwGH 22.03.2000, 97/13/0093 betreffend einen nach Kanada übersiedelten Anwalt einer österreichischen Kanzleigemeinschaft). Wird daher eine deutsche GmbH in eine KG umgewandelt und ist es nun die KG, die die Firmenpension an den ehemaligen Gesellschaftergeschäftsführer auszahlt…
…wenn eine deutsche GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden…
…GmbH) nur im Rahmen des Spekulationstatbestandes der Besteuerung unterzogen werden. Sollte die deutsche GmbH die vermieteten Gebäude selbst hergestellt haben, dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher…
…Deutschland der deutschen Besteuerung, die im Abzugsweg erfolgt. Werden die für die Deutschland-Auftritte benötigten Fahrzeuge durch die D-GmbH von einer österreichischen GmbH (Ö-GmbH) angemietet, dann müssen die hiefür gezahlten Mietentgelte gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Deutschland von der deutschen Besteuerung freigestellt…
…in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung steht und auch die deutsche Steuerverwaltung keine inländische Betriebstätte als gegeben annimmt, dann bestehen keine Bedenken, wenn dieser deutschen Betrachtung auch auf österreichischer Seite gefolgt wird; für diesen Fall würde…
Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies…
…GmbH mit Sitz in Deutschland. Mit Einbringungsvertrag vom 23./25. August 2010 brachte die (deutsche) X GmbH und Co KG 100% der Kommanditanteile an der Bf. unter Anwendung der Begünstigungen des Art. III des UmgrStG rückwirkend zum 1. Jänner 2010 in die (deutsche) X GmbH…
…Transparenz nicht als in Österreich ansässiger Schuldner der Zinsen anzusehen ist (denn Schuldner im Sinn der DBA sind die Gesellschafter einer österreichischen Personengesellschaft, im vorliegenden Fall wäre dies sonach die deutsche Organ-GmbH), bewirkt nicht die Unanwendbarkeit von Artikel 11 in den Verträgen mit Deutschland…
…seither gemäß Geschäftsführervertrag ein Gehalt. Diese Tätigkeit sei von den zuständigen deutschen Sozialversicherungsträgern als Selbständigkeit eingestuft worden. Nachdem im Jahr 2004 die Übernahme der WVD erfolgt sei, haben im selben Jahr seitens der BFR noch keine Einkünfte in Form von Dividenden vereinnahmt werden können. In…
…verbrachten Aufenthaltstage auch für die Jahre 1996 bis 1999 vorzulegen sowie - die von ihm dem Finanzamt vorgelegten Sachverhaltsdarstellungen in englischer Sprache ins Deutsche übersetzt vorzulegen. Im Vorhalt vom 10. Dezember 2003 wurden dem Bw. weiters folgende Fragen gestellt: "Hat Ihre Arbeitgeberin, die C E - GmbH…
…einer österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise vertretbar: Wenn die mit den deutschen Investoren zu teilenden Gewinne von einer österreichischen Mitunternehmerschaft erzielt wurden, die in Österreich eine Betriebstätte unterhält (maW, wenn die GmbH nicht nur…
…eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988 ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht anwendbar. Da aber auch Artikel 10a…
…eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche GmbH…
…wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn…
…Wege der deutschen GMBH&CO KG an den österreichischen Kommanditisten durchgereichten und in sein Privatvermögen einfließenden Einkünfte (z.B. Dividenden, Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung) solche außerbetrieblicher Art dar; sie werden daher - aus der Sicht des österreichischen Rechts - nicht über eine deutsche Betriebstätte bezogen…
…auch dann ein, wenn sie nicht in der Handelsbilanz nachvollzogen wurde. Wird in der Folge der in den Jahresabschlüssen der inländischen GmbH unverändert mit den Anschaffungskosten (Gegenwert von DM 1,5 Mio.) ausgewiesene Mitunternehmeranteil in die deutsche Komplementär-GmbH als Sacheinlage eingebracht, sind darauf die…
…insoweit vortragsfähig, als sie die Welteinkünfte der deutschen GmbH übersteigen. Hat daher die deutsche GmbH im Jahr 1 einen Weltverlust von -1800 (darin enthalten der österreichische Betriebstättenverlust mit -1000) und im Jahr 2 einen Weltverlust von -400 (österreichischer Betriebstättenverlust -500, deutscher Gewinn +100) erlitten, dann…
…sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen Abschluss einen Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte…
…Schweiz in AÖF Nr. 34/2000). Der ab 1999 in Österreich zulässige Vortrag der 1998 erlittenen Verluste steht daher der die Funktion einer Anteilsbündelung erfüllenden deutschen GmbH und nicht den 90 deutschen Personengesellschaftern zu. Der Umstand, dass die Verluste der inländischen KG, und zwar sowohl…
… 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS 64). Dieser Durchgriff auf die hinter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (eine deutsche Komplementär-GmbH und ein deutscher Kommanditist) wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, dass an der…