Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2157
In Deutschland ansässige und atypisch still an einer österreichischen GmbH Beteiligte mit bulgarischen Betriebstättengewinnen
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/02vom 11.11.2002
Wortlaut laut Findok
Hat sich eine deutsche GmbH & Co KG
mit fünf deutschen Investoren (in Deutschland ansässigen
natürlichen Personen) als atypisch stiller Gesellschafter an einer
österreichischen GmbH beteiligt, die in Form einer Betriebstätte eine
bulgarische Fabrik betreibt, dann erscheint folgende Sichtweise
vertretbar:
Wenn die mit den deutschen Investoren zu teilenden Gewinne
von einer österreichischen Mitunternehmerschaft erzielt wurden, die in
Österreich eine Betriebstätte unterhält (maW, wenn die GmbH nicht
nur in bulgarischen, sondern auch in österreichischen Betriebstätten
operativ tätig ist, wobei die österreichischen Betriebstätten
zugleich Betriebstätten der deutschen Mitunternehmer bilden), dann bewirkt
das Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs. 3 des DBA-Deutschland-2000, dass
die in der bulgarischen Betriebstätte angefallenen Gewinne in gleicher
Weise von der österreichischen Besteuerung freizustellen sind, wie wenn
alle Beteiligten in Österreich ansässig wären (und wenn folglich
ein österreichisches Unternehmen die bulgarischen Gewinne erzielt
hätte und damit gemäß dem DBA-Bulgarien von der Besteuerung
freizustellen wäre). Zu dem gleichen Ergebnis müssten die
Erwägungen des EuGH führen, wie sie im St-Gobain-Urteil (EuGH vom
21.9.1999, C-307/97) zum Ausdruck kommen, in dem ebenfalls einer bloßen
Betriebstätte eines Steuerausländers eine DBA-Steuerbefreiung (im
Urteilsfall: DBA-Steuerbefreiung für Schachteldividenden) zuerkannt
wurde.
11. November
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 24 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/10-IV/4/02
- Stammnummer
- 34655
- Gültig
- 11.11.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF