RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1954

Vortrag von inländischen GmbH-Verlusten nach verschmelzender Umwandlung auf deutsche GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/10-IV/4/01vom 19.11.2001

Wortlaut laut Findok

Wird eine inländische Vertriebs-GmbH auf ihren Alleingesellschafter, die deutsche Produktions-GmbH mit inländischer Betriebstätte verschmelzend umgewandelt, dann können die Vorjahresverluste der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG ist, die zu 100% der genannten deutschen Produktions-GmbH (als Kommanditist) gehört und an der eine konzernzugehörige österreichische Management-AG als Arbeitsgesellschafter (Komplementär) beteiligt ist. Eine Doppelverwertung von Verlusten der inländischen Tochter-GmbH einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige Alleingesellschafterin in Deutschland keine Nachversteuerung eingetreten ist. 19. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

verschmelzende UmwandlungUmwandlungverschmelzendeVerlustdoppelverwertungBeteiligungsabwertungAnteilsveräußerungNachversteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/10-IV/4/01
Stammnummer
2008
Gültig
19.11.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF