Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2052
Gewinnausschüttung an die deutsche Muttergesellschaft nach deren Umgründung in eine Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftH 1086/1-IV/4/02vom 29.04.2002
Wortlaut laut Findok
Wird die deutsche Mutter-GmbH einer
österreichischen GmbH in eine gewerblich tätige deutsche GmbH&CoKG
umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche
GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen
über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in
die Hände der deutschen GmbHs. Die Steuerbefreiung des § 94a EStG 1988
ist auf solche bloß mittelbare Beteiligungen der deutschen GmbHs nicht
anwendbar.
Da aber auch Artikel 10a Abs. 2 lit. a DBA-Deutschland eine
unmittelbare Beteiligung verlangt, kommt in diesem Fall auch nicht die
KESt-Ermäßigung nach lit. a auf 5% sondern nur jene nach lit. b auf
15% zur Anwendung.
29. April
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 10a Abs. 2 lit. a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 10a Abs. 2 lit. b DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
GewinnausschüttungenUmgründungenUmgründungsvorgängePersonengesellschaftenmittelbare Beteiligungenunmittelbare Beteiligungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 1086/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33470
- Gültig
- 29.04.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF