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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1610

Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG

geltende FassungEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/00vom 13.03.2000

Wortlaut laut Findok

Auch wenn eine deutsche GmbH & Co KG nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten. Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt. Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994 ist die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der abkommensgemäßen Steuerentlastung in Fällen der vorliegenden Art verpflichtend vorgeschrieben. Die Anwendung dieser Entlastungsmethode wird durch die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ausgeschlossen; denn das Abkommen verpflichtet lediglich zur Steuerentlastung, ohne aber festzulegen, nach welcher Methode dieses Ergebnis von den Vertragstaaten herbeizuführen ist. Die genannte Verordnung ist im Übrigen seinerzeit mit Deutschland akkordiert worden. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

BilanzbündeltheorieVordruck ZS-D2

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 235/1-IV/4/00
Stammnummer
2444
Gültig
13.03.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF