Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1610
Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/00vom 13.03.2000
Wortlaut laut Findok
Auch wenn eine deutsche GmbH & Co KG
nach Handelsrecht bezüglich der Rechnungslegung den Kapitalgesellschaften
gleichgestellt wird, ist bei ihrer Besteuerung in Österreich nach den
Grundsätzen der "Bilanzbündeltheorie" vorzugehen und daher eine von
ihrer österreichischen Tochter-GmbH bezogene Gewinnausschüttung als
Einkünfte der hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter zu werten.
Sind alle Gesellschafter in Deutschland ansässig, dann sind alle
Gesellschafter berechtigt, unter Verwendung des Vordruckes ZS-D2 eine
Herabsetzung der österreichischen Kapitalertragsteuer von 25% auf 15% im
Rückerstattungsweg zu beantragen. Zuständig für das
Rückerstattungsverfahren ist seit 1.1.2000 das Finanzamt Eisenstadt.
Nach der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994
ist die Anwendung des Rückerstattungsverfahrens zur Herbeiführung der
abkommensgemäßen Steuerentlastung in Fällen der vorliegenden Art
verpflichtend vorgeschrieben. Die Anwendung dieser Entlastungsmethode wird durch
die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens nicht ausgeschlossen; denn das
Abkommen verpflichtet lediglich zur Steuerentlastung, ohne aber festzulegen,
nach welcher Methode dieses Ergebnis von den Vertragstaaten herbeizuführen
ist. Die genannte Verordnung ist im Übrigen seinerzeit mit Deutschland
akkordiert worden.
13.
März 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung, BGBl. Nr. 426/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 235/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2444
- Gültig
- 13.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF