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601 Treffer1750 msnur geltende Fassungen
UFSS FSRV/0002-S/05Wahrnehmender einer KEG, rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend, indem er unterjährig-unauffällig zu niedrige Zahllasten entrichtet und die tatsächlichen Umsatzsteuern erst in den Jahreserklärungen offenbart.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…

UFSF FSRV/0002-F/09Ein die abgabenrechtlichen Belange einer GmbH Wahrnehmender bestreitet seine Täterschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2009

…und kann auch kein Zweifel daran bestehen, dass er als die abgabenrechtlichen Belange der GmbH Wahrnehmender darüber Bescheid wusste. Wider besseren Wissens hat die Beschuldigte jedoch in den strafrelevanten Zeiträumen weder termingerecht Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht noch die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet, weshalb er begründet im Verdacht steht…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…lauten hat: I.1. b ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land in den Jahren 2003 bis 2005 als persönlich haftender Gesellschafter und Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der c vorsätzlich I.1.a. betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…

UFSK FSRV/0003-K/04Verdacht auf Beitrag zur Abgabenhinterziehung als faktisch Wahrnehmender im Tankstellenbetrieb der Tochter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.12.2004

…Bescheid vom 5. November 2003 hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) vorsätzlich als faktisch Wahrnehmender der steuerlichen Belange im Tankstellenbetrieb seiner Tochter E. P. unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs-…

BFG RV/5300033/20131. Nicht beweisbarer Vorsatz des Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben 2. Büroangestellter als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015

…der Spruchsenat - neben Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten - folgende Feststellungen zugrunde: Der Beschuldigte habe als steuerlich verantwortlicher Geschäftsführer und Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der b-B-GmbH die im Spruch genannten Selbstbemessungsabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…dass A diesbezüglich lediglich schuldig ist, als Kassier des Vereines " Y", sohin als Wahrnehmender der diesbezüglichen steuerlichen Interessen des Vereines, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend diese Lohnzahlungszeiträume vorsätzlich Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 13.831,49 (12/11 € 910,09 + 01…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3

…Abs. 1 BAO haben Abgabepflichtige (hier: der Verein "Y" in YXY) und die Wahrnehmenden deren steuerlichen Interessen (hier gegebenenfalls: der Beschuldigte A als Kassier des genannten Vereines) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 3/3

…seinem Fehlverhalten, unbeirrt von Wirken der Abgabebehörde. Er war in seinem Wirken als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen des zitierten gemeinnützigen Vereines hinsichtlich seiner Pflicht zumindest zur Bekanntgabe der Lohnabgaben keinerlei Zwang durch faktische Gegebenheiten ausgesetzt. Er hat aber einfach entschieden: Ich weiß zwar genau, was…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/2

…FNccc, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…Abgabepflichtige und allfällige Wahrnehmende deren steuerlichen Interessen (hier als solche in Frage kommend: der Erstbeschuldigte A und seine Ehegattin B im strafrelevanten Zeitraum hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Belange der C-GmbH) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen…

BFG RV/5300026/2013Ausmaß der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit eines die Genehmigung der Finanztransaktionen einer GmbH an sich gezogen habenden Prokuristen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015

…Ing.A ist schuldig, er hat als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes FA vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli, Oktober und November 2006 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 14.036,66 (07/06 € 5.407,79…

UFSW FSRV/0186-W/07Subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Verantwortlichkeit für die Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2008

…6.886,48 sowie Kraftfahrzeugsteuer für 10-12/2005 in Höhe von € 117,72 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) habe; und weiters 2) als Wahrnehmender der steuerlichten Angelegenheiten der G.K. Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1-12/2004, 2/2005…

UFSL FSRV/0086-L/04Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben im Zuge von Liquiditätsengpässen eines Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 1/2

…Zweitbeschuldigte M jeweils zu verantworten, dass sie im Amtsbereich des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck [zum Zeitpunkt der Tathandlungen: Vöcklabruck] vorsätzlich [als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der genannten Unternehmen] Lohnabgaben und zwar betreffend die W GmbH [& Co KG] für die Zeiträume September, Oktober und November 1999 in…

UFSL FSRV/0086-L/04Vorsätzliche Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben im Zuge von Liquiditätsengpässen eines Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006Teil 2/2

Betreffend den Voranmeldungszeit Oktober 1999 wäre bezüglich der Q GmbH bis zum 15. Dezember 1999 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von ATS 221.577,-- zu entrichten gewesen bzw. eine diesbezügliche Umsatzsteuervoranmeldung bis zum Ablauf dieses Tages beim Finanzamt Vöcklabruck einzureichen gewesen. Auch wären die…

UFSW FSRV/0050-W/03Beschwerde gegen Einleitungsbescheid bei Bestreitung der tatsächlichen Wahrnehmung der geschäftlichen Agenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.09.2005

…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Baden vorsätzlich als für die geschäftlichen Angelegenheiten der Fa. M-GmbH tatsächlich Wahrnehmender unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für 1-9/2001 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1…

UFSF FSRV/0013-F/07Der Bw. bestreitet die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.10.2007

…erster Instanz gegen den Beschwerdeführer zur SN 097/2007/00094-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz als die abgabenrechtlichen Belange Wahrnehmender der 2 in 3, 4, vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 1/2

…A H und Dr. H schuldig erkannt, weil sie in gemeinsamen Zusammenwirken (als Mittäter) im Amtsbereich des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vorsätzlich, nämlich I) betreffend die H GmbH A H als Wahrnehmende deren steuerlichen Belange und Dr. H als verantwortlicher Geschäftsführer a) Selbstbemessungsabgaben, konkret Vorauszahlungen an…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 2/2

…ist auszuführen: Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige bzw. die Wahrnehmenden deren steuerlichen Interessen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung dienen gemäß Abs…

UFSG FSRV/0033-G/08Nichterklären von Erlösen, Geltendmachung von fiktiven Vorsteuern und überhöhten Betriebsausgaben mittels gefälschter Rechnungen durch ein Ehepaar im gemeinsamen Zusammenwirken als faktische Geschäftsführer einer GmbH, gewerbsmäßige Begehung, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2008Teil 1/2

…dem Betriebsvermögen entnommen, stellen diese Vorgänge verdeckte Gewinnausschüttungen an diese dar, welche gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) unterliegen. Diese 25%ige Kapitalertragsteuer war gemäß § 96 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 von den Wahrnehmenden der

UFSG FSRV/0033-G/08Nichterklären von Erlösen, Geltendmachung von fiktiven Vorsteuern und überhöhten Betriebsausgaben mittels gefälschter Rechnungen durch ein Ehepaar im gemeinsamen Zusammenwirken als faktische Geschäftsführer einer GmbH, gewerbsmäßige Begehung, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.12.2008Teil 2/2

… 21 Abs. 1 UStG 1994 haben der Unternehmer bzw. die Wahrnehmenden seiner steuerlichen Interessen spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) selbst zu berechnen…