…des § 25 FinStrG vorgelegen wären. Zu seinem Unglück hat der Beschuldigte aber diesen positiven Ansatz bei der Berufungsverhandlung nicht durchgehalten und sich - trotz der eindeutigen Aktenlage - im Ergebnis nicht schuldeinsichtig gezeigt. Dieses Verhalten in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten ließ den Senat zweifeln…
…die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, hinsichtlich der Abgabenhinterziehung auch das letztendlich abgegebene Geständnis bzw. die gezeigte Schuldeinsicht, sowie die finanziellen Schwierigkeiten, die ihn offensichtlich zu seinen Taten verleitet haben, als erschwerend die Mehrzahl der deliktischen Angriffe und hinsichtlich der Abgabenhinterziehung der lange Tatzeitraum zu werten…
Am 14.12.2017 gab dieser vor der Behörde zu Protokoll, dass er die ihm angelasteten Übertretungen nicht in Abrede stelle und schuldeinsichtig sei. Weiters legte er eine schriftliche Begründung vor. Demnach habe er zwar fristgerecht, aber irrtümlich für den Zusatzbescheid anstelle des Hauptbescheides um…
…dass ein Beitrag zur Richtigstellung des Abgabenkontos geleistet wurde. Eine Schuldeinsicht zu den bewirkten Verkürzungen wurde nicht expressis verbis dargelegt, sondern immer nur auf die faktisch den Bilanzbuchhalter getroffen habende Meldepflicht verwiesen. Es liegen nunmehr zwei Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung der Strafneubemessung zu Grunde…
…zu den gesetzlichen Terminen abgefunden. Dazu wurde jedoch im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat Schuldeinsicht erlangt und im Schlussplädoyer ein Geständnis abgelegt. Hauptstreitpunkt sind die Feststellungen der Betriebsprüfung zu einer Schätzungsberechtigung hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer. Dazu ist auf die schlüssigen…
…gewusst habe, dieser Verpflichtung jedoch vorsätzlich nicht nachgekommen sei, habe er das Tatbild auch subjektiv zu vertreten und sei daher nach der angezogenen Gesetzesstelle schuldig zu erkennen gewesen. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Schuldeinsicht zum Tatsächlichen, die finanzbehördliche Unbescholtenheit, die Notlage…
…werten ist die Mehrzahl der deliktischen Angriffe über einen doch längeren Zeitraum. Der Aspekt der Spezialprävention tritt trotz einer offenbar eher fehlenden Schuldeinsicht des K in Anbetracht des Zeitablaufes seit Begehung der gegenständlichen Finanzvergehen und des laut Aktenlage zwischenzeitlichen Wohlverhaltens in den Hintergrund. Aber auch…
…Sinne dieses neuen Ergebnisses, welches vom Bw. anerkannt worden sei, herabgemindert und verifiziert worden. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die sich aus dem Wiederaufnahmeverfahren ergebende Schuldeinsicht, die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die volle Schadensgutmachung sowie die Sorgepflichten für zwei Kinder, wogegen als erschwerend kein…
…Stangen) Zigaretten für schuldig befunden. In der mündlichen Verhandlung zeigte sich der Bf. in geständiger Verantwortung schuldeinsichtig und erklärte im Einvernehmen mit seiner rechtsfreundlichen Vertretung auf ein Rechtsmittel verzichten zu wollen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Feststellungen der Abgabenbehörde I. Instanz, wonach der Bf…
…gesondertem Umsatzsteuerausweis gelegt, aber ebenfalls keine entsprechenden Meldungen erstattet bzw. Zahlungen getätigt worden seien. Im eingeleiteten Finanzstrafverfahren habe sich der Bw. schuldeinsichtig gezeigt, zugegeben, dass er im Zeitraum 1-9/2009 12 Rechnungen gelegt habe und zugesagt eine Aufstellung und Belege vorzulegen. Ende Jänner 2010…
…aufgedeckt worden sind, indem er hinsichtlich fünf Voranmeldungszeiträume verspätet Voranmeldungen beim Finanzamt eingereicht hat und bei der Betriebsprüfung im Oktober 2003 die konkreten Bemessungsgrundlagen für die restlichen strafrelevanten Monate bekanntgegeben hat, seine geständige und schuldeinsichtige Verantwortung, die - siehe die Vorbringen des Beschuldigten bzw. seiner Verteidigerin…
…auch die vom Beschuldigten anlässlich seiner Einvernahme am 28. März 2011 vor dem Spruchsenat gezeigte teilweise Schuldeinsicht (wenngleich er gerade auch bei dieser Einvernahme die Verantwortung für seine Säumigkeiten zumindest teilweise auf seinen Steuerberater abgeschoben hat, welcher trotz rechtzeitiger Übermittlung der Belege an ihn die…
…Rede stehende Fahrzeuge in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen abgestellt hat, ohne einen für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein im Fahrzeug zu hinterlegen bzw einen elektronischen Parkschein zu aktivieren. Eine Schuldeinsicht war beim Bf im Rahmen der gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kam daher…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und haben sich auch…
…Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Der Milderungsgrund eines reumütigen Geständnisses kommt für ihn daher nicht in Betracht. Weitere Milderungsgründe wurden nicht vorgebracht und haben sich auch…
…Einhaltung der verletzten Rechtsvorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert hätte oder dass die Verwirklichung des Straftatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können. Erschwerend hat die belangte Behörde zu Recht drei einschlägige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nach dem Wiener Parkometergesetz gewertet. Eine Schuldeinsicht war beim Bf…
…berücksichtigt worden, wie auf eventuell vorhandene verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen Bedacht genommen worden sei). Im Hinblick auf die Einwände des Bf. und die gezeigte Schuldeinsicht habe die Strafe spruchgemäß festgesetzt werden können. Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis binnen der Rechtsmittelfrist mit E-Mail vom 22. Juni…
…ein vernachlässigbarer Unrechtsgehalt gegeben, als nachteilige Folgen fehlen. Betreffend die Milderungs- und Erschwernisgründe ist anzuführen, dass sich der Bf. von Anbeginn schuldeinsichtig zeigte, er den Vorfall bedauerte und nachwies, dass er den Missstand unverzüglich nach Kenntnis behoben hatte. Nach der Rechtsprechung des VwGH kommen als…
…VwGH 17.2.2015, Ra 2015/09/0008; VwGH 6.4.2005, 2003/04/0031). Eine Schuldeinsicht war beim Beschwerdeführer im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen. Seine Behauptungen, er habe versehentlich über EasyPark für ein anderes Fahrzeug in Graz gebucht, die Gebühr sei…
…etwa BFG 13.7.2016, RV/7500841/2016). Hinsichtlich der Höhe der Strafe wurden keine Einwendungen erhoben. Auf die diesbezüglichen Ausführungen im in Beschwerde gezogenen Straferkenntnis wird verwiesen. Im Übrigen ist eine Schuldeinsicht beim Bf. im Rahmen des gegenständlichen Verwaltungsstrafverfahrens nicht zu erkennen (vgl. bspw…