…werde die Nichtanerkennung in beiden Jahren dem Zweck der gesetzlichen Bestimmung - und damit dem Gesetz selbst - nicht gerecht. Völlig unverständlich seien die Ausführungen der Finanzverwaltung zur Rechtzeitigkeit der Antragstellung. Wie hätte ein nicht mit der Gabe der Hellseherei ausgestatteter Steuerzahler im Jahr 2004 wissen können…
…2002) | -€ 4.195,42 | WL (6.10.-31.12.2002) | € 742,41 Laut der beigeschlossenen Überschussrechnung wurde von den Rechtsvorgängerinnen GL und FH die Gebäude-Afa jeweils vom Einheitswert berechnet und für "Teilabsetzbeträge 1995 8/10 für 10 Monate" ein…
…12.2012 datiert, bei der ersten Sendung findet sich im Betreff "Berufung gegen Einkommensteuerbescheid 2011" angeführt, bei der zweiten Sendung "GM GmbH, Anzeige Antragstellung auf Bildung einer Gruppe". Die Briefsendung an das Finanzamt Wien 1/23 ist mit 11.1.2013 datiert, im Betreff findet…
…Im Fall der vorliegenden Berufung hat die Bw. die KöSt.-Erklärung für das Jahr 2003 (= das dem Jahr 2002, für das die strittige IZP beantragt wurde, nachfolgende Kalenderjahr) am 15.12.2004 eingereicht. Nach dem oben Gesagten war somit eine Antragstellung betreffend die IZP…
…27.11.2000, 99/17/0412 mwN). Folglich konnte aber durch die seitens der Sachbearbeiterin des Finanzamtes nicht erfolgte Information betreffend die Investitionszuwachsprämie bzw. die diesbezüglich erforderliche fristgerechte Antragstellung auch kein wie immer gearteter Vertrauensschutz begründet worden sein, der es allenfalls rechtfertigen könnte, die durch…
…99/17/0412 mwN). Folglich konnte aber durch die seitens der Sachbearbeiterin des Finanzamtes nicht erfolgte Information betreffend die Investitionszuwachsprämie bzw. die diesbezüglich erforderliche fristgerechte Antragstellung auch kein wie immer gearteter Vertrauensschutz begründet worden sein, der es allenfalls rechtfertigen könnte, die durch die Fristversäumnis bedingten…
…verstehen sei, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber - auch im Vergleich mit den Prämienregelungen nach den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des §…
…im Einzelfall aber nichts an der Notwendigkeit einer fristgerechten Antragstellung gemeinsam mit der Abgabenerklärung des betreffenden Jahres und können daraus auch keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden. Unabhängig von der Frage der Rechtzeitigkeit der Geltendmachung erweist sich die Nichtgewährung der Investitionszuwachsprämie zudem auch im…
…Weise ein Antrag auf Gewährung der Investitionszuwachsprämie gestellt worden wäre, käme eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels einer diesfalls nicht bestehenden Fristversäumnis sohin von vornherein nicht in Betracht. Aus den unten (2.) dargestellten Gründen, kann von einer solchen (fristgerechten) Antragstellung nach Ansicht des unabhängigen…
…Rechtzeitigkeit der Antragstellung? Darüber hinaus führt auch die Prüfung der Frage, ob der Wiederaufnahmeantrag rechtzeitig (nämlich binnen dreier Monaten ab Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes) gestellt wurde (Antrag vom 22.01.2007, ) zum Ergebnis, dass die Abweisung zur Recht erfolgte: Nach der vorliegenden VwGH-Rechtsprechung geht der…
…Rechtzeitigkeit der Beschwerde Im Vorlagebericht beantragte die Abgabenbehörde die Berufung (Beschwerde) als verspätet zurückzuweisen, weil die gegenständlichen Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2011 bereits am 6.02.2013 rechtswirksam zugestellt worden seien und demnach das Fristerstreckungsansuchen vom 14.03.2013 nach Ablauf der Berufungsfrist eingebracht worden sei…
…4.1993, 93/14/0004. In diesem Erkenntnis wird wie folgt ausgeführt: "Mit der Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange des Gemeinschuldners auf den Masseverwalter über und zwar auch hinsichtlich solcher Abgaben, die Konkursforderungen darstellen, sowie hinsichtlich der Antragstellung auf Wiederaufnahme von Verfahren, weshalb…
…Auffassung hat nunmehr auch der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.9.2006, 2004/15/0104, bestätigt und die vom steuerlichen Vertreter vorgetragenen Bedenken im Ergebnis somit nicht geteilt. Begründend führt der Verwaltungsgerichtshof zusammengefasst aus, dass das Gesetz eine Antragstellung in der Form einer Vorlage eines…
…verstehen sei, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber - auch im Vergleich mit den Prämienregelungen nach den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des §…
…zur Folge, dass der Antragsteller gemäß § 133 Abs. 2 BAO die Erklärung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einreichen muss. Zweifellos ist auch nach der Antragstellung ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein allgemeines Veranlagungsverfahren, sondern entsprechend der lex specialis (§ 108e…
…zur Folge, dass der Antragsteller gemäß § 133 Abs. 2 BAO die Erklärung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einreichen muss. Zweifellos ist auch nach der Antragstellung ein gesondertes Verfahren durchzuführen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein allgemeines Veranlagungsverfahren, sondern entsprechend der lex specialis (§ 108e…
…die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind. Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass bereits ein mangelhaft geführtes Fahrtenbuch vorgelegt und dieses in freier Beweiswürdigung auch vom UFS nicht anerkannt worden ist. Weiters wird auf § 303 Abs. 2 BAO hingewiesen, wobei der Antrag auf…
…verstehen sei, dass mit der Wortfolge "ist anzuschließen" der zeitliche Rahmen der Antragstellung festgelegt werde. Es könne dem Gesetzgeber - auch im Vergleich mit den Prämienregelungen nach den §§ 108c, 108d und 108f - nicht unterstellt werden, dass er für die Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie in der Stammfassung des §…
…der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 21.9.2006, 2004/15/0104, bestätigt. Begründend führt der Verwaltungsgerichtshof zusammengefasst aus, dass das Gesetz eine Antragstellung in der Form einer Vorlage eines Verzeichnisses vorsehe. Nach dem letzten Satz des § 108e Abs. 4 EStG 1988 gelte das Verzeichnis der…
…Folge, dass der Antragsteller gemäß § 133 Abs. 2 BAO die Erklärung unter Verwendung des amtlichen Vordrucks einreichen muss. Richtig ist ferner, dass nach der Antragstellung ein gesondertes Verfahren durchzuführen ist. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein allgemeines Veranlagungsverfahren, sondern entsprechend der lex spezialis (…