…ebenfalls vertreten durch HBA Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Gaz wegen der Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerden der Amtsbeauftragten vom 18.9.2025 sowie die Beschwerde des Beschuldigten und die Beschwerde des belangten Verbandes vom 17.10.2025 gegen…
…36***, gibt nach WE an: V: Sie sind nicht mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert? Z: Fremd V: Es geht um die Meldepflichtverletzung nach dem WiEReG der ***Bf2*** zum Säumnistag 8.3.2024. Sie hatten keine Zustellvollmacht und haben auch die Meldeverpflichtung nicht vertraglich übernommen…
…Handelns mangels Einsichtnahme in die Databox als wahrscheinlich vorhersehbar gewesen. Da der Beschuldigte bei Kenntnisnahme seiner Verfolgung wegen Strafbarkeit einer Unterlassung umgehend gehandelt und nachgemeldet hat, war nicht von einer vorsätzlichen Meldepflichtverletzung auszugehen. Er hat es nicht ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden…
…iVm § 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist die ***10***, als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG), für die Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG, begangen durch ihren Entscheidungsträger ***Bf1***, als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zu einer Meldeverpflichtung zum 15.1.2018, zu…
…es dazu nicht bedurft. Zum Verwaltungsgeschehen: Am 25.8.2021 wurde gegen den Beschuldigten ein Finanzstrafverfahren eingeleitet und ihm zur Last gelegt, vorsätzlich einen Beitrag zur Meldepflichtverletzung gemäß § 5 WiEReG der ***10*** geleistet und damit eine Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG und hiermit ein Finanzvergehen nach …
… 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist die ***10*** als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für die Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG vorsätzlich begangen durch ihren Entscheidungsträger ***Bf1*** als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 26.4.2019 bis 6.9.2022…
… 3 Abs. 1 und 2 (VbVG) ist die ***Bf3*** als belangter Verband (§ 1 Abs. 2 VbVG) für die Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG begangen durch ihre Entscheidungsträger ***6*** und ***5*** als Dauerdelikt nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG zwischen 20.06.2022 und 9.9…
… 23 Abs. 4 FinStrG mit der Bestimmung einer Mindestgeldstrafe für Verkürzungsdelikte kann bei einer Meldepflichtverletzung keine Anwendung finden, gibt jedoch ebenfalls die Vorstellung des Gesetzgebers von seinen Mindestansprüchen an eine Sanktion wieder und kann daher ebenfalls in die Betrachtungen für eine Entscheidungsfindung für eine angemessene…
…7*** vertreten durch RA Mag. Renate Mrus, Geologengasse 3, 1030 Wien wegen des Finanzvergehens der Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.7.2023 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. August 2023…
… 23 Abs. 4 FinStrG mit der Bestimmung einer Mindestgeldstrafe für Verkürzungsdelikte kann bei einer Meldepflichtverletzung keine Anwendung finden, gibt jedoch die Vorstellung des Gesetzgebers von seinen Mindestansprüchen an eine Sanktion wieder und ist daher auch in die Betrachtungen für eine Entscheidungsfindung für eine angemessene Strafe…
…Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 12. Juli 2023, ***16***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und mit Spruchberichtigung vorgegangen: ***Bf3*** hat als Geschäftsführer der ***Bf2*** grob fahrlässig eine Meldepflichtverletzung gemäß § 5 WiEReG verwirklicht, indem der Meldepflicht nach § 5 WiEReG zur Änderung hinsichtlich…
… 23 Abs. 4 FinStrG mit der Bestimmung einer Mindestgeldstrafe für Verkürzungsdelikte kann bei einer Meldepflichtverletzung keine Anwendung finden, gibt jedoch ebenfalls die Vorstellung des Gesetzgebers von seinen Mindestansprüchen an eine Sanktion wieder und kann daher in die Betrachtungen für eine Entscheidungsfindung für eine angemessene Strafe…
…nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG und Meldepflichtverletzungen nach § 15 WiEReG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.12.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 17. September 2024, Geschäftszahl…
…von ***61*** wurde nicht eingebracht, sondern die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates von einem Rechtsanwalt verfasst. Sachverhalt: Es liegen 14 Meldepflichtverletzungen zu jährlichen Meldepflichten nach dem WiEReG bei vom Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer geführten Firmen vor. Zu den Details siehe Prüfung des objektiven Tatbestandes…
…bei der Strafbemessung berücksichtigt. Strafbemessung: Gemäß § 15 Abs. 1 WiEReG ist die vorsätzlicher Begehung einer Meldepflichtverletzung nach dieser Bestimmung mit einer Geldstrafe bis zu 200 000 Euro zu bestrafen. Wer die Tat grob fahrlässig begeht, ist mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 Euro zu…
…Er wurde von einer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 3.6.2025 entbunden. Nach der Aktenlage angenommener Sachverhalt: Es liegen 14 Meldepflichtverletzungen zu jährlichen Meldepflichten nach dem WiEReG bei vom Beschuldigten als handelsrechtlichem Geschäftsführer geführten Firmen vor. Die Nachmeldungen hat die Steuerberatungskanzlei ***11*** mit…
…dreimaliger Aufforderung am 10. Juni 2021, am 13. August 2021 sowie am 12. Februar 2022 nicht nachgekommen sei und somit eine Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG verwirklicht und hiermit ein Finanzvergehen nach § 15 WiEReG iVm § 11 FinStrG begangen habe. Mit Schreiben vom 20. Februar 2023 verständigte…
…bis zum 1. Juli 2022 (Tag der Einleitung des Finanzstrafverfahrens) unterließ, die ab 12. Dezember 2020 bewirkte Meldepflichtverletzung durch Nachholung der Meldung nach § 5 WiEReG für das Jahr 2020 auch nach Ablauf der bis zum 4. Oktober 2021 eingeräumten Nachfrist zu beseitigen, handelte er tatbestandsmäßig…
…2 FinStrG darüber, dass gegen ihn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, dass er I. als Geschäftsführer der ***GmbH*** vorsätzlich eine Meldepflichtverletzung gemäß § 5 WiEReG von 31. Oktober 2023 bis 29. November 2023 begangen habe, indem er seine Meldepflicht trotz zweimaliger Aufforderung…
Der Bf. hat keine Sorgepflichten und verfügt im Zeitpunkt der Durchführung der mündlichen Verhandlung am 27. März 2026 über ein unregelmäßiges, unterdurchschnittliches monatliches Einkommen. Die wirtschaftliche Lage des Bf. ist derzeit mit unterdurchschnittlich zu bewerten, zumal seine Schulden aus Mietzinsschulden iHv EUR 6.000,00…