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BFG RV/6100408/2011Aufteilung des Gesamtentgeltes auf selbständig erbrachte und unterschiedlich zu besteuernde Leistungen nach der Marktwertmethode
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2016Teil 1/2

…wenn dieser Preis ungekürzt als Bemessungsgrundlage für den Anteil der Vignette am Gesamtentgelt herangezogen wird. Die Umsatzsteuernachforderung wird wie folgt berechnet: Tabelle Die Umsatzsteuerkorrektur für die verkauften Autobahnvignettenabos erfolgt für das Jahr 2010 in der UVA 12/2010. Die notwendigen Berichtigungen ab 2011 werden vom…

BFG RV/6100408/2011Aufteilung des Gesamtentgeltes auf selbständig erbrachte und unterschiedlich zu besteuernde Leistungen nach der Marktwertmethode
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.03.2016Teil 2/2

…zu entrichtende Beitrag dem (reinen) Abopreis zuzurechnen. Das umsatzsteuerlich aufzuteilende Gesamtentgelt setzt sich somit aus dem reinen Abopreis sowie dem zusätzlich zu entrichtenden Betrag zusammen und ist – in Anlehnung an den Erörterungstermin vom 24.11.2015 – entsprechend der Marktpreismethode (bzw. „lineare Kürzung“) auf die beiden…

BFG RV/5100617/2013Aufteilung von Gesamtentgelten auf unterschiedlich zu besteuernde Komponenten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014Teil 1/2

…waren ursprünglich die im Folgenden angeführten Punkte strittig: A. Zur Umsatzsteuer (2000 bis 2011) A.1. Die Aufteilung des Gesamtentgeltes für die Menüs auf die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Menükomponenten (2000 bis 2011). Die Aufteilung erfolgte seitens der Bf. (in der Folge: Beschwerdeführerin: Bf) unstrittig von…

BFG RV/5100617/2013Aufteilung von Gesamtentgelten auf unterschiedlich zu besteuernde Komponenten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2014Teil 2/2

Vergleichbare Umstände müssten bei der Kostenmethode im gegenständlichen Fall schwankende Kosten, eine Vielzahl von unterschiedlichen Menüzusammenstellungen, Abgabe von Gratisgetränken, technische Möglichkeiten usw. sein. Bei der fallweisen Abgabe von Selbstbedienungs-Gratisgetränken („so viel Du willst“, „all you can drink“,…) im Rahmen eines Speisenkaufes kann überhaupt…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 1/4

…ob hinsichtlich des Getränkes im Menü eine zu berücksichtigende Einzelpreisvereinbarung erfolgte bzw. wie bei Verneinung dieser Frage das für die Menüs bezahlte Gesamtentgelt auf die einzelnen, unterschiedlichen Steuersätzen unterliegenden Menükomponenten aufzuteilen ist. Hinsichtlich des im Erstverfahren festgestellten und unstrittigen Sachverhaltes sowie hinsichtlich des Verwaltungsgeschehens im…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 2/4

…Sofern im Rahmen von Menüs überhaupt Getränke verabreicht worden wären, sei auch bei anderen Lokalen immer das Gesamtpaket gegen Gesamtentgelt verkauft worden und es sei auch auf dem "Markt für Menüs" nicht generell üblich gewesen, dass man bei Kauf einer Speise zusätzlich ein stark verbilligtes…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 3/4

…fortgesetzten Verfahren durch weitere Ermittlungen ergänzten Sachverhaltes nicht entgegen. 2. Nicht anzuwendende ursprüngliche Rechtsansicht des UFS Sowohl der UFS und offensichtlich auch der VwGH gingen aufgrund des im Erstverfahren ermittelten Sachverhaltes vom Vorliegen eines Gesamtentgeltes aus, welches aufzuteilen ist. Hinsichtlich der Aufteilungsmethode hat der VwGH…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 4/4

…sei aber betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll und überdies würde diese Methode keine richtige Fakturierung und Verbuchung der Erlöse gewährleisten. Es muss das Gesamtentgelt nach den Vorgaben des EuGH und des VwGH - sofern die Voraussetzungen für die Methode nach der Kostenrelation nicht gegeben sind - nach der Marktwertmethode…

UFSG RV/0438-G/05Zurechnung des Gesamtentgeltes an den Generalunternehmer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2008

…III, § 2, Anm. 103 und 105). Überträgt der Bauherr einem Unternehmer (Gesamtunternehmer) die Gesamtausführung eines Bauwerkes unterliegt dieser als Generalunternehmer mit dem Gesamtentgelt der Umsatzsteuer. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und dem Gesamtunternehmer einerseits und diesem und seinen Subunternehmern andererseits (vgl. Plückebaum-Malitzky, Umsatzsteuergesetz…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald und die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wohnhaft, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, 1030…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 2/6

Ebenso ist der Aufschlag für Stadtnähe nicht nachvollziehbar. Das Gutachten Kudjelka vermittelt den Eindruck, dass die Lage gleich zweimal mit einem Aufschlag berücksichtigt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, warum auf Seite 14 genau ein 50% Aufschlag für Stadtnähe erfolgt, während auf Seite 12 der…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 3/6

…Zahlungen der OMV nicht für die Errichtung, sondern für den laufenden Betrieb der bereits bestehenden Bergwerksanlagen zur Erdölförderung geleistet würden. Dieses jährliche Gesamtentgelt für die Nutzung der bestehenden Bergwerksanlagen im FB-A verwirkliche nicht den Tatbestand des § 107 EStG, weil kein Entgelt für die Einräumung…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 4/6

Wie in der nachstehenden Tabelle aufgegliedert, wurden vom Forstbetrieb jeweils nach der zweiten Jahreshälfte Schadenholzvoranmeldungen für einen unbestimmten, sich über jeweils zwei Kalenderjahre erstreckenden Zeitraum eingebracht. Im Folgejahr nach erfolgter Schadholznutzung wurden dann die Anträge auf Schadholzbestätigung gestellten. Erst diesen Anträgen waren in der Regel…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 5/6

…bringen. Das BFG vertritt zudem die Rechtsauffassung, dass bei einem Gesamtentgelt für die Nutzung fremden Grund und Bodens zum Betrieb einer Ölförderanlage und ähnlichen Betriebseinrichtungen kein indirekt enthaltener Entgeltteil für zur Betriebsanlage gehörenden Leitungen im Schätzungswege herauszurechnen ist. Eine Versteuerung von im Nutzungsentgelt für den…

BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht 2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 6/6

Außerdem ergibt sich aus den Regelungen des Vertrages 2001 und Vertrages 2006, dass die jährlichen wertgesicherten Zahlungen für den gesamten laufenden Betrieb der bereits bestehenden Bergwerksanlagen erfolgen. Dies indiziert, dass dieses Nutzungsentgelt nicht für die Einräumung eines Leitungsrechtes in Zusammenhang mit diesen bereits bestehenden Betriebsanlagen…

UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 1/3

…Bw. nicht anzuwenden sei. Der VwGH gehe in seiner Entscheidung davon aus, dass ein gemeinsam gewollter Preis für die Menükomponenten nicht eindeutig vereinbart worden sei und somit ein Gesamtentgelt vorliege, welches aufzuteilen wäre. Im konkreten Fall liege aber eine Preisvereinbarung für das Menügetränk vor, sodass…

UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 2/3

…ob eine Vereinbarung zustande kam, nach der gegen ein Gesamtentgelt ein Menü erworben wurde, oder ob Speisen zu einem bestimmten Entgelt und ein Getränk zu einem bestimmten Entgelt getauscht werden sollen. Letztlich können die Motive für den Kauf eines Menüs bei einer derartigen Vereinbarung auch…

UFSL RV/0102-L/051. Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%): lineare Kürzung der Einzelverkaufspreise 2. Aufteilung eines Gesamtentgeltes nach der Kostenmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.02.2011Teil 3/3

…10.2005 kommt zum Ausdruck, dass das nationale Gericht anhand des am besten geeigneten Marktes zu bestimmen hat, ob eine Aufteilung eines Gesamtentgeltes auf der Grundlage der Einzelverkaufspreise möglich ist. Das nationale Gericht hat in jedem Fall jene Werte zu ermitteln, die am besten dem…

UFSI RV/0772-I/06Sind Badezimmer- und Kücheneinrichtung etc. als "Inventar" zu qualifizieren und aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…4 - 6 zu § 5 GrEStG). Gegenständlich in Streit gezogen ist ausschließlich die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden…

UFSI RV/0771-I/06Sind Badezimmer- und Kücheneinrichtung etc. als "Inventar" zu qualifizieren und aus der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2007

…4 - 6 zu § 5 GrEStG). Gegenständlich in Streit gezogen ist ausschließlich die Nichtanerkennung des gesamten verzeichneten "Inventars". Wird für den Erwerb von unbeweglichen Sachen einerseits und von beweglichen Sachen andererseits ein einheitliches Gesamtentgelt vereinbart, so gehören die Teile des "Kaufpreises" zu der der Steuer unterliegenden…