…vom Landesgericht X. rechtskräftig freigesprochen worden, und zwar gemäß § 259 Z. 3 StPO. Der Freispruch sei nicht gemäß § 214 FinStrG erfolgt, sodass keine Verfolgungsmöglichkeit der Finanzbehörden gegeben sei. Gemäß § 54 Abs. 6 FinStrG habe die Finanzstrafbehörde ihr Verfahren einzustellen, wenn das gerichtliche Verfahren anders als…
…Abzugsfähigkeit der Kosten vom Ausgang des Verfahrens abhängig. Da jedoch die Anklage gegen den Bf. auf höchst fragiler Beweisgrundlage basiere und der Verteidiger sowie der Bf. von einem Freispruch ausgingen, werde die Erlassung von vorläufigen Bescheiden, unter Berücksichtigung der gesamten Werbungskosten, angeregt. Ergänzend werde angegeben…
…Steuervorsschreibungen (Umsatzsteuer und Einkommensteuer) Vorauszahlungen in der Gesamthöhe von € 1.324.603,73 an das zuständige Finanzamt entrichtet hat. Aufgrund des Freispruches im Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 14.6.2018 (GZ 38 *GZ_LG*) sowie aufgrund des Beschlusses des Obersten Gerichtshofes…
…€ 1.324.603,73 zuzüglich gesetzlicher Zinsen und Zinseszinsen zu überweisen und begründete dies mit dem Beschluss des OGH vom 24.4.2019, *GZ_OGH*, mit dem die Nichtigkeitsbeschwerden gegen das freisprechende Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 14.6.2018, *GZ_LG*, zurückgewiesen wurden…
…keinesfalls haftungsentlastend sei, da hierbei über einen strafrechtlichen Tatbestand geurteilt werde. Ein Freispruch im Sinne des Strafgesetzbuches würde jedoch nicht bedeuten, dass der belangte Geschäftsführer keine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne der Bundesabgabenordnung begangen hätte. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 2. März 2005 die…
…tendenziell zu Lasten der Beschuldigten aufgebaut und unterschlägt wesentliche Punkte in Bezug auf das subjektive Verhalten vor und nach dem erwähnten Zeitpunkt (Zustellung Abgabenbescheid 12.8.2010). Im Einzelnen wird moniert: • Erwähnt wird zwar der Freispruch im Strafverfahren zu ***GZ1*** - LG Innsbruck (richtig: Landesgericht) bzw…
…Höhe von ca. 20% (bezüglich der Beschuldigten ***Bf2*** und ***Bf3***) bzw. 30% (beim beschuldigten Verband) der Höchststrafe auszumessen um der Strafe die im Gesetz geforderte Härte der Sanktion zu verleihen." Über die Beschwerden wurde erwogen: Zum Einwand des klassischen Freispruchs gemäß § 259 StPO: Die § 259…
Die Ermittlung des Zollwertes auf der Grundlage des Transaktionswertes gleicher Waren, die zur Ausfuhr in die Gemeinschaft verkauft und zu demselben oder annähernd demselben Zeitpunkt wie die zu bewertenden Waren ausgeführt werden, scheidet aus, da weder dem Zollamt ein derartiger Transaktionswert bekannt ist, noch von…
Dem angefochtenen Erkenntnis ist dazu Folgendes zu entnehmen: "Wenn nun der ***Bf3*** in der Hauptverhandlung angibt: "Dann haben wir gesagt, dass das eben der Einkaufswert ist und dass wir den angeben und haben dann wahrscheinlich gesagt, die werden sich schon melden, wenn etwas nicht passt…
…am 15. Jänner 1998 fällig gewordenen Abgaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Der Berufung war daher hinsichtlich der Haftung für die Umsatzsteuer 1997 und dem Säumniszuschlag 1998 stattzugeben. Ein freisprechendes Urteil im wegen des Verdachts der fahrlässigen Krida eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren steht einer Haftung nach §…
…der Abgabenbehörde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden sei und in einem Verfahren vor dem Straflandesgericht in Wien die Schuldlosigkeit des Bf. bestätigt worden sei, indem betreffend die Tatvorwürfe ein Freispruch erfolgt sei. Diesbezüglich verweise er auf die Aktenzahl N-2. Durch dieses Urteil werde jedenfalls bestätigt…
…07.03.2011 sowie der Berufungsvorentscheidung vom 15.06.2012 betreffend die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben 2010, eines vollständigen Auszuges aus der Insolvenzdatei betreffend die G-1 sowie des Freispruches des Straflandesgerichtes Wien bzw. Beschlusses der Staatsanwaltschaft Wien (N-2) über die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens betreffend…
…0420). Freispruch Auch geht sein Hinweis, dass er in einem Verfahren vor dem Straflandesgericht Wien freigesprochen worden sei, wodurch seine Schuldlosigkeit bestätigt worden sei, ins Leere, da weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG, Domgasse 2, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 08.11.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Lilienfeld St…
„Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen sei, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Verletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Hat der Vertreter schuldhaft seine Pflicht verletzt, für die…
Zahlreiche weitere und betragsmäßig beträchtliche angemeldete Dienstnehmerforderungen zum IESG-Fonds würden sich im Arbeitsbogen finden. Nach dem vorliegenden Akteninhalt seien die angeführten Beträge (genannt seien jeweils die Bruttobeträge laut IESG-Anmeldung) den Lohnabgaben unterzogen worden, obwohl eine Auszahlung an die Dienstnehmer durch das Unternehmen der…
…eingestellt habe, ins Leere, da weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO bewirken könnte (VwGH 16.9.2003, 2003/14…
…von Umsatzsteuervoranmeldungen und Leistung von Vorauszahlungen bzw. Wissentlichkeit in Bezug auf Abgabenverkürzungen feststellen. Der Schöffensenat habe aber erwogen, dass das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit durch das Finanzamt zu prüfen wäre, sodass der Freispruch nicht nach § 259 Z. 3 Strafprozessordnung (StPO), sondern nach § 214 FinStrG erfolgt sei.…
…das Verfahren nach § 56 Abs. 8 FinStrG einzustellen, weil das Verfahren durch den rechtskräftig gewordenen Freispruch des Landesgerichtes Innsbruck rechtswirksam beendet worden und die neuerliche Verfolgung und Bestrafung des Berufungswerbers wegen derselben Tat demnach unzulässig sei. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Gemäß § 57 Abs. 8, 1…
…als Privatbeteiligter involviert gewesen und in dem der genannte Angeklagte freigesprochen worden sei, wobei dieser Freispruch nach Zurückziehung der Rechtsmittelanmeldungen sowohl des Staatsanwaltes als auch des Zollamtes Wien mittlerweile in Rechtskraft erwachsen sei. Auch das erwähnte Schöffengericht habe im Übrigen erhebliche Mängel und Unzulänglichkeiten in…