…vom 12. Mai 2010, StrNr. 041-2010/00127-001, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Mai 2010 hat das Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Bf. zur StrNr. 041-2010…
…habe hierdurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz begründete diesen Einleitungsbescheid mit Hinweis auf das Ergebnis der abgabenbehördlichen Prüfung der GmbH vom 28. Mai 2010 sowie der sonstigen Aktenlage. Damit könne die objektive Tatseite als hinreichend bestimmt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. Juni 2008…
…vom 28. Mai 2008, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 28. Mai 2008 hat das Finanzamt Wien 2/20/21/22 als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur StrlNr. 1 ein…
…12. März 2008, StrNr. 3, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. März 2008 hat das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Firma S-GmbH zur Strafnummer 3 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet…
…März 2008, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. März 2008 hat das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen F.G. (in weiterer Folge: Bf.) zur Strafnummer 1 ein Finanzstrafverfahren…
…33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19. November 2008 hat das Finanzamt Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) A zur STRNR. 093/2007…
…33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. April 2008 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf) A zur StrNr. 2004/00000…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf.,wegen des Finanzvergehens der Abgaben- und Monopolhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a und § 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…05/07 nur € 423,53 betrage und die gesamte Umsatzsteuer 2007 eine Gutschrift ergebe, so dass man hier nicht von einer Abgabenhinterziehung sprechen könne. Es werde daher die Aufhebung des Einleitungsbescheides und die Einstellung des Finanzstrafverfahrens beantragt. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs…
…hier nicht miteinbezogen sind. Nach der im Jänner 2008 durchgeführten Verbuchung der Festsetzungsbescheide wurde dieser Sachverhalt der Abteilung für Strafsachen zugeleitet, die nach Prüfung der Sachlage den angefochtenen Einleitungsbescheid erließ. Vorne weg ist festzustellen, dass Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens die Frage ist, ob diese Einleitung zurecht…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Gerd Laeube und Ralf Hasenbäumer, Rechtsanwälte, 32120 Hiddenhausen, Südfeldstrasse 2,über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. März 2006…
…Oktober 2005, SN 1, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Aus Anlass der Beschwerde wird der Spruch des Einleitungsbescheides wie folgt berichtigt: "folgende Abgabenverkürzungen bewirkt hat: USt und ESt 2001 bis 2004 in betragsmäßig noch festzustellender Höhe und hiemit ein Finanzvergehen nach…
…entgegengetreten werden. Damit liegen aber die Voraussetzungen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens vor. Zur teilweisen Stattgabe ist Folgendes festzustellen: Die Erstinstanz legte ihrem Einleitungsbescheid einen Verkürzungsbetrag an Umsatzsteuer von € 20.540.-zugrunde und verwies in der Begründung auf die Rechnungen vom 5.10.2006…
…in Verzug gewesen. Weiters gab er an dass seine Frau ab August 2005 nicht mehr nach Salzburg gekommen sei. Die gesamte Buchhaltung habe sich somit verzögert. Gegen den Einleitungsbescheid brachte der Bf in der Folge fristgerecht Beschwerde vom 12. Juli 2007 ein, in welcher im…
…der Prüfung wurde durch den steuerlichen Vertreter eine Selbstanzeige erstattet. Nach Buchung der Umsatzsteuerbescheide wurde dieser Sachverhalt der Finanzstrafbehörde zur Kenntnis gebracht, die nach Prüfung der Sachlage den bekämpften Einleitungsbescheid erließ. Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob diese Einleitung zurecht erfolgt ist, d.h…
…§ 33 Abs. 1 FinStrG einzuleiten. Überdies werde entschieden Rechtssache eingewendet. Es werde daher die Aufhebung des gegenständlichen Einleitungsbescheides beantragt. In seiner ersten Beschwerde ( vom 1. März 2006), in der sich der Bf im Wesentlichen gleichlautend wie in der nunmehrigen Beschwerde verantwortet hat, führte er betreffend…
…Passus enthalten, es "möge meine Vertreterin von sämtlichen Folgeladungen und Verfügungen der Behörde verständigt werden", sodass eine Zustellungsvollmacht i.S.v. § 9 Abs.1 ZustellG vorliegt. Der Einleitungsbescheid war daher gemäß § 9 Abs.3 ZustellG iVm § 56 Abs.3 FinStrG der Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Diese Zustellung…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, OR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Herrn R.B., vertreten durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30…
…Bescheid ergangen. Die Einleitung eines Strafverfahrens sei verwunderlich, weil die Veranlagung noch nicht durchgeführt worden sei. Beantragt werde daher, den Einleitungsbescheid ersatzlos aufzuheben und stattdessen die Veranlagung durchzuführen. Der Beschwerde beigefügt ist ein mit 30. April 2002 datiertes, an das Finanzamt Linz gerichtetes Schreiben, mit…