…nicht vor. Die Beurteilung über das alleiniger Besteuerungsrecht iSd Art 17 DBA Ungarn/Österreich stellt keine Rechtsfrage dar, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, sondern ergibt sich unmittelbar aus der Anordnung des DBA und ist daher eindeutig zu beantworten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am…
…nicht bekannt gewesen sein können. Die BVE argumentiere weiters auf S. 3 mit dem DBA-Ungarn, obwohl dieses für die Umsatzsteuer - nur um die gehe es hier - definitiv nicht gelte. Die BVE sei zudem unschlüssig: Auf der einen Seite sei unter Hinweis auf § 27 Abs…
…Bodenschätzen, g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwei Jahre überschreitet. Als Betriebstätten gelten nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Ungarn nicht: a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden; b) Bestände von Gütern oder Waren…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs 4 B-VG). Soweit im Beschwerdefall Rechtsfragen zu lösen waren, folgt das Bundesfinanzgericht den im Rahmen der rechtlichen Beurteilung angeführten Bestimmungen des DBA Ungarn, weshalb gemäß § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden ist…
…man auch nie an eine Verpachtung gedacht. Richtig sei vielmehr -wie auch in der BVE festgestellt-, dass der Bf im Rahmen seines Einzelunternehmens unternehmerisch tätig gewesen sei und auch eine Betriebsstätte iSd Art 5 DBA Ungarn vorliege. Der Bf treffe im Gegensatz zu anderen Landwirten…
…solle eben auch für unbewegliches Vermögen eines Unternehmens und eines Freiberuflers gelten. Wenn man dieser Ansicht folge, dass ein luf Betrieb keine Betriebsstätte eines Unternehmens iSd DBA Ungarn haben könne, würde auch kein Betriebsstättenvorbehalt greifen. Eine andere Ansicht vertrete aber offenbar die OECD (ein Bauernhof…
…6), Einkünfte aus einem (gewerblichen) Unternehmen (Art 7) und Einkünfte aus einem freien Beruf (Art 14). Immer wenn im MA-OECD 1963 und diesem folgend im DBA Ungarn auf ein Unternehmen abgestellt wird, ist ein gewerbliches Unternehmen und kein Landwirt oder Freiberufler gemeint. Dies wird…
…keine definitionsgemäße DBA-Betriebsstätte, man spreche dabei dann vom Stammhaus. Bf: Es liege bereits deswegen kein Stammhaus vor, weil der Bf bereits 2005 in Pension gegangen sei. Ri: Fraglich ist nicht die bis 2005 in Österreich ausgeübte Tätigkeit, sondern die ab Gründung der ungarischen LuF…
…Betrieb eines LuF. Beteiligungen iSd Art 10 Abs. 3 DBA UNGARN/AUT wurden grundsätzlich als selbständig zu regelnde Einkunftsquellen erachtet und das Besteuerungsrecht an den Einkünften daraus grundsätzlich dem Staat der Ansässigkeit des Einkünftebeziehers zugeordnet. Ausgenommen davon sollen nur jene Beteiligungen sein, die notwendiges Betriebsvermögen…
…Der Bw hat auch in Ungarn einen Wohnsitz. Er verfügt in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte. Zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen ist daher das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Ungarn, BGBl Nr 52/1976, heranzuziehen. Art 4 Abs 2 lit a) DBA bestimmt: "Ist nach Absatz…
…belastet, der höher ist, als jener, der nach innerstaatlichem Recht unter Berücksichtigung der Auslandseinkünfte anzuwenden ist (30%); dies aber widerspricht der in Artikel 22 Abs. 1 DBA-Ungarn enthaltenen Regelung. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn die aus den ungarischen…
…vorgesehen sind. Wenn daher in Artikel 10 des DBA-Ungarn vereinbart wurde, dass Gewinnausschüttungen, die ein österreichisches Unternehmen aus einer Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft bezieht, in Ungarn mit 10% an der Quelle besteuert werden dürfen, so setzt dies eine innerstaatliche ungarische Rechtsvorschrift voraus, die…
…in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur vorsorglich ist beizufügen, dass dann, wenn einem in Ungarn…
…Aus der Sicht des DBA-Ungarn ist jedoch die Einstufung irrelevant, da im Fall einer gewerblichen Tätigkeit das Besteuerungsrecht durch Artikel 7 DBA-Ungarn und im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit durch Artikel 14 Österreich zugewiesen wird. In beiden Fällen ist das erforderliche inländische Steueranknüpfungsmerkmal ("Betriebstätte…
…gemäß dem DBA-Ungarn in Anspruch genommen werden sollte. Ob in jenen Jahren, in denen die 183-Tage-Frist nicht überschritten wird (insb. erstes und letztes Jahr der Entsendung) und in denen daher das Besteuerungsrecht an den Bezügen gemäß Art. 9 DBA-Ungarn Österreich zugewiesen…
…2 lit. a DBA-Ungarn sieht keine differenzierte Beurteilung des Arbeitgebers in „Inbound-Fällen“ und „Outbound-Fällen“ vor. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff das Tragen des Lohnaufwandes entscheidend. Die Personalkosten wurden im gegenständlichen Fall zur Gänze der österreichischen Gesellschaft weiterverrechnet…
…in diesem Staat besteuert werden. Art. 22 Abs. 1 DBA Ungarn (Vermeidung der Doppelbesteuerung) besagt, dass wenn eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Einkünfte bezieht...und diese Einkünfte nach dem Abkommen in einem anderen Vertragsstaat besteuert werden dürfen...der erstgenannte Staat, vorbehaltlich des Absatzes 2…
…übernehmende ungarische "Kapitalgesellschaft" einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist (§ 12 Abs. 3 Z 2 UmgrStG). Gemäß Artikel 13 Abs. 3 des DBA-Ungarn muss diese Beteiligungseinbringung auch auf ungarischer Seite steuerfrei belassen werden. Wird in der weiteren Folge die ungarische übernehmende Kapitalgesellschaft rechtsformwandelnd in eine ungarische…
…vom 29.5.2006 dem Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Anwendung des Art. 15 DBA-Ungarn Bei international tätigen Berufskraftfahrern kommt es häufig zu grenzüberschreitenden Steuersachverhalten, die eine Besteuerung unter Anwendung des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens erfordern…