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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 75

Dividenden aus Ungarn

geltende FassungEAS-AuskunftN 720/3/1-IV/4/92vom 16.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Die Wirkung der Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens besteht lediglich darin, dass die im innerstaatlichen Recht der beiden Vertragsstaaten vorgesehenen Besteuerungsrechte eingeschränkt werden. Die Abkommenswirkung geht indessen nicht dahin, Besteuerungsrechte zu schaffen, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Wenn daher in Artikel 10 des DBA-Ungarn vereinbart wurde, dass Gewinnausschüttungen, die ein österreichisches Unternehmen aus einer Beteiligung an einer ungarischen Kapitalgesellschaft bezieht, in Ungarn mit 10% an der Quelle besteuert werden dürfen, so setzt dies eine innerstaatliche ungarische Rechtsvorschrift voraus, die einen derartigen Steuerabzug anordnet. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungQuellensteuerQuellenbesteuerungAbzugsbesteuerungAbzugssteuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
N 720/3/1-IV/4/92
Stammnummer
18450
Gültig
16.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF