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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 208

Produktvertrieb in Ungarn

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1272/1/1-IV/4/92vom 03.12.1992

Wortlaut laut Findok

  Die Entscheidung, ob eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Verkaufsgeschäfte in Ungarn tätigt, in Ungarn über eine Betriebstätte verfügt, setzt eine entsprechende Sachverhaltsbeurteilung voraus, die nach den Vorschriften des Artikels 5 DBA-Ungarn zu erfolgen hat und nicht vom BM für Finanzen vorgenommen werden kann. Nur vorsorglich ist beizufügen, dass dann, wenn einem in Ungarn tätigen Dienstnehmer Räumlichkeiten für die Ausübung seiner Tätigkeit zur Verfügung stehen, das Vorliegen einer Verkaufsvollmacht nicht Voraussetzung für die Annahme einer ungarischen Betriebstätte ist. Liegt eine ungarische Betriebstätte vor, dann sind die der ungarischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinne nach österreichischem innerstaatlichen Recht (unbeschränkte Steuerpflicht) zu ermitteln und sodann aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden (hierbei bleiben ungarische Personensteuern - so wie die inländischen Personensteuern - gemäß § 12 Abs. 1 Z 6 KStG außer Ansatz). Es wäre jedenfalls nicht richtig, aus der inländischen, nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht ermittelten Besteuerungsgrundlage jenen Betrag auszuscheiden, der die Bemessungsgrundlage für die 40%ige ungarische Körperschaftsteuer gebildet hat. Ein in der ungarischen Betriebstätte anfallender Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht) ist nach der derzeitigen Rechtslage in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes verwertbar. Im Fall von Kapitalgesellschaften wirkt er sich sonach nur dann aus, wenn er das übrige Einkommen der Kapitalgesellschaft übersteigt; in diesem Fall reduziert er die Steuerbelastung auf 0%. 3. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

betriebstättenbegründende RäumlichkeitenVollmachtAbschlussvollmachtabhängiger VertreterZurechnungsteuerliche ZurechnungVerlustverwertungProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1272/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18233
Gültig
03.12.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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