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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 239

Österreichische Konsulententätigkeit nach Übersiedlung nach Ungarn

geltende FassungEAS-AuskunftD 1052/1/1-IV/4/93vom 04.03.1993

Wortlaut laut Findok

  Verlegt ein österreichischer Staatsbürger aus Anlass der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung. Diese ist allerdings nicht nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht, sondern wegen des bestehenden inländischen Wohnsitzes nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht zu erfüllen. Es findet sonach kein Steuerabzug nach § 99 EStG statt, sondern es hat eine Einkommensteuerveranlagung zu erfolgen. In umsatzsteuerlicher Hinsicht kann sowohl wegen des Vorliegens eines inländischen Wohnsitzes als auch wegen der an diesem Wohnsitz bestehenden Betriebstätte die Umsatzsteuerbefreiung gemäß Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 nicht in Anspruch genommen werden. Die Frage, ob die Konsulententätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einzustufen ist, kann nicht im Rahmen des Express-Antwort-Service beantwortet werden, sondern muss im Einvernehmen mit dem zuständigen Finanzamt gelöst werden. Aus der Sicht des DBA-Ungarn ist jedoch die Einstufung irrelevant, da im Fall einer gewerblichen Tätigkeit das Besteuerungsrecht durch Artikel 7 DBA-Ungarn und im Fall einer freiberuflichen Tätigkeit durch Artikel 14 Österreich zugewiesen wird. In beiden Fällen ist das erforderliche inländische Steueranknüpfungsmerkmal ("Betriebstätte" bzw. "feste Einrichtung") in den Räumlichkeiten der inländischen Wohnung gegeben. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

inländischer ZweitwohnsitzDienstverhältnisWohnsitzverlegungWohnsitzwechselKonsulentVeranlagungAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerbefreiungBeratungsleistungenBeratungshonorareGewerbebetriebfreier Beruffeste Einrichtungengewerbliche Tätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 1052/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18150
Gültig
04.03.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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