…dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Da der Sohn S. den ersten Studienabschnitt in der Studienrichtung Volkswirtschaft bereits im Februar 2001 beenden hätte sollen, diesen aber erst am 23.Mai…
…bestehe. Bei studierenden Kindern sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn diese die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester ODER die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten würden. Wie den zur Vorlage gebrachten Urkunden zweifelsfrei entnommen werden könne…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird) und dem bei Nachweis einer Erkrankung oder eines Auslandsstudiums möglichen "Verlängerungssemester" zu unterscheiden ist. Während nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967 die "vorgesehene Studienzeit" (= die…
…Studienabschnittes besteht daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Der Bw. erhob mit Schriftsatz vom 11. Dezember 2006 gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu Folgendes aus: "Gemäß § 2 Absatz 1, lit. b) des Familienlastenausgleichsgesetzes ist eine Berufsausbildung anzunehmen, wenn die - vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, könne einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Laut vorstehend…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…Studienförderungsgesetzes genannte Einrichtung besuchen, sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Die vorgesehene Studienzeit für den zweiten Studienabschnitt sei einschließlich eines Toleranzsemesters mit Februar 2006 erschöpft gewesen, Die Bw. habe auch keine…
…StudFG 92) genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester (Toleranzsemester) überschreiten. Neben den Verlängerungstatbeständen, wie eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…zweiten Studienabschnitt im Nebenfach Fächerkombination habe die Tochter dann am 30.10.2003, das heiße im Sommersemester 2003 abgeschlossen. § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 besage, dass Familienbeihilfe u.a. dann zu gewähren sei, wenn der oder die Auszubildende die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Ein Studienabschnitt wird jeweils mit…
…eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten…
…die Ausübung ihre Berufes nicht möglich ist. Bei Besuch einer Universität ist eine Berufsausbildung nur anzunehmen, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Ab dem zweiten Studienjahr besteht Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann, wenn für das vorhergehende Studienjahr …
…werden, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Dies ist anhand des Diplomprüfungszeugnisses bzw. der Angabe des Datums der letzten Prüfung des ersten Studienabschnittes nachzuweisen. Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes findet jedoch dort ihre Grenze…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…
…sei eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als 1 Semester überschreiten würden. Die vorgesehene Studienzeit beim Diplomstudium "Sportwissenschaften" betrage im ersten Studienabschnitt 3 Semester. Mit dem zusätzlichen Toleranzsemester (das seien dann insgesamt 4 Semester) könne die…
…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…