…S. AG. In seiner "Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001" beantragte der Bw. für ein ordentliches Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien Werbungskosten in Höhe insgesamt S 43.498,83. Der Bw. legte der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ein Schreiben seines Arbeitgebers…
…Abs 1 Z 10 EStG indizieren, derzufolge zukünftig Studienbeiträge für ein ordentliches Universitätsstudium steuerliche abzugsfähig sind, "wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellt, die eine geänderte Tätigkeit in…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn die…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn die…
… 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 künftig Studienbeiträge für ein ordentliches Studium sehr wohl steuerlich abzugsfähig seien, wenn das Studium eine Aus- oder Fortbildungsmaßnahme im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstelle, die eine geänderte…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig sind. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn die…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig sind. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn…
…ein Hochschulstudium, das sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und für die Studienberechtigungsprüfung für diese Studien nicht abzugsfähig sind. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn…
…eines ordentlichen Universitätsstudium andererseits. Ernennungserfordernis für einen Dienstposten in der Verwendungsgruppe A 1 (Höherer Dienst) sei eine entsprechende abgeschlossene Hochschulbildung. Dieses Ernennungserfordernis werde durch die erfolgreiche Absolvierung eines für den betreffenden Bereich von der Verwaltungsakademie veranstalteten Aufstiegskurses ersetzt. Das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 setze ein Studium…
…ein Hochschulstudium nicht abzugsfähig. Hochschulstudien sind ordentliche Studien gemäß § 4 Z 2 Universitäts-Studiengesetz, BGBl. Nr. 48/1997, nämlich Bakkalaureatsstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien, und Studien für die Studienberechtigungsprüfung. Die Kosten eines ordentlichen Studiums können somit auch dann nicht abgezogen werden, wenn die durch das…
…auf die beiliegende Studienzeitbestätigung und die Bestätigung des Studienerfolges A)2)a) Grundsätzlich gehören diese Fächer zum Studium "Orchesterdirigieren und Formenanalyse" - Abt. 1 Diese Studienrichtung belegen Studenten, die Dirigieren erlernen wollen (Ordentliche Hörer) oder sich im Dirigieren - weil im Beruf gefordert - fortbilden wollen (Außerordentliche Hörer…
…Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium im Gegensatz zu Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Fachhochschulstudium nicht zum Abzug zugelassen seien, erweise sich als echte Ausnahmebestimmung, für die es an einer sachlichen Rechtfertigung mangle. Da es keine gravierenden Unterschiede zwischen einem Fachhochschulstudium und einem Studium an einer…
…die Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium ab dem Jahr 2003 (VfGH vom 15.6.2004, VfSlg. 17218) absetzbar seien, wenn das Studium in einem Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen würde bzw. auch Kosten eines Studiums dann als abzugsfähig…
…Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen." Letzteres umfasst nach § 4 Abs 2 Hochschulstudiengesetz Bakkalaureatstudien, Magisterstudien, Diplomstudien und Doktoratsstudien. Auch mit dem Studium in Zusammenhang stehenden Aufwendungen wie Fahrtkosten, Bücher, Skripten etc…
…höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, wiederum keine Werbungskosten dar. Eingangs ist festzuhalten, dass der Berufungswerber in den Jahren 2002 und 2003 ein ordentliches Studium der Rechtswissenschaften an der Universität X. betrieben hat. Ordentliche Universitätsstudien stellen nach der ständigen Rechtsprechung des…
…an Lehrveranstaltungen und den dazu gehörenden Prüfungen teilzunehmen. Es wäre somit in diesem Zeitraum kein "ordentliches Studium" betrieben worden. In der gegen den Rückforderungsbescheid erhobenen Berufung vertrat der für die Beihilfenbezieherin einschreitende Rechtsanwalt die Ansicht, die Sachverhaltsfeststellungen seien mangelhaft und die rechtliche Beurteilung wäre unrichtig…
…der vorzeitigen Beendigung des Studiums) die nachträgliche Gewährung der Familienbeihilfe für meinen Sohn P.... Folgende für das Berufungsverfahren relevanten Unterlagen wurden von der Bw. vorgelegt: Studienbestätigung der Goetheanistischen Studienstätte vom 23. September 2011: "Hiermit bestätigen wir, dass Herr P.W. als ordentlicher Student im Studienjahr…
…wie bereits einleitend ausgeführt, Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium explizit von der Abzugsfähigkeit ausgeschlossen sind. Dem Finanzamt ist daher nicht entgegenzutreten, wenn es zum Ergebnis gelangt ist, dass die beantragten Aufwendungen für das Studium nicht als Werbungskosten anzuerkennen sind. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Graz…
…Aufwendungen mit der Begründung, dass das Studium bei der Arbeitnehmerveranlagung 2000 noch keine abzugsfähigen Werbungskosten darstellen würde. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, dass es keine sachliche Rechtfertigung des Ausschlusses der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium geben würde, wenn sie im Zusammenhang…