…die Berufung wurde erwogen: Nach der Aktenlage (Vorbringen des Bw. im Vorlageantrag vom 22.10.2008, Außerstreitstellung durch das Finanzamt vom 13.5.2009) hatte der Bw. im Jahr 2008 seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 26 Abs. 2 BAO in Österreich. Daraus ergibt sich…
…am 4.8.2005 beantragt, eine mündliche Verhandlung abzuhalten. Am 30.8.2005 erließ das Finanzamt einen Vorhalt, in dem es Folgendes darlegte: Für die Auslegung der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" seien § 26 BAO und die hiezu ergangene Rechtsprechung maßgeblich. Dies gelte auch in…
…Als Auslegungshilfe ist auch der Wohnsitz- und Aufenthaltsbegriff des § 26 BAO heranzuziehen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird (Abs 1). Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort…
…erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG haben Anspruch auf Familienbeihilfe u.a. Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für minderjährige Kinder (lit. a). Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind die…
…2 Abs. 1 lit. a Familienlastenausgleichsgesetz 1967 idF BGBl. I Nr. 26/2003 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben für minderjährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG steht der Anspruch auf Familienbeihilfe jener Person zu, zu…
…Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Die Bw. bestätigt selbst, dass ihre Tochter in Kanada studiert, da sie in Österreich keinen Studienplatz bekommen habe. Den Gründen hiefür kommt aber ebensowenig wie einer polizeilichen Meldung Bedeutung zu, da nur der tatsächliche Aufenthalt relevant ist…
…Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (und noch weitere in den folgenden Bestimmungen des FLAG genannten Bedingungen erfüllen), Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen für volljährige Kinder. Nach § 5…
…zeitgerecht Berufung ein. Begründung: Gemäß geltenden und unter anderem auf der Website des BMSG veröffentlichten Verordnungen haben ... "... unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen (haben) Eltern, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für bei ihnen haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder…
…geb. am 23.3.2003 2 Meldebestätigungen betreffend das Kind B. Mutter-Kind-Pass betreffend das Kind B. Weiters beantragte der steuerliche Vertreter des Bw. zum Beweis für den durchgehenden gewöhnlichen Aufenthalt des Bw. in Österreich ab 1993 die Ladung und Einvernahme des Zeugen X.…
…2006 begehrt wird. Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) haben Personen Anspruch auf Familienbeihilfe, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 26 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) hat jemand einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften dort, wo er eine Wohnung unter Umständen…
…öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort im Ausland haben (Auslandsbeamte), werden wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge anweisenden Stelle haben. Das gleiche gilt für deren Ehegatten, sofern die Eheleute in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben, und für deren minderjährige…
…hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand nach § 26 Abs. 2 BAO dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass…
…November 2000 und begründete diesen wie folgt: "Gemäß § 2 Abs. 1 FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat die Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein…
…enthält. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder, sofern die in § 2 Abs. 1 lit…
…z Z Auslandsschuljahr" ohne der in diesem Feld an sich vorgesehenen Angabe des Wohnortes allein war für die Behörde aber auch noch nicht zwingend abzuleiten, dass sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes geändert hat und deshalb die Familienbeihilfe nicht mehr zusteht. Davon abgesehen sind gemäß …
…anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt. Hält sich daher ein Kind zu Studienzwecken im Ausland auf, und verbringt es nur die Schulferien in Österreich, liegt nach der Judikatur sein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland (sh. VwGH 27…
…der Gerichtshof ausgesprochen hat, bei einem annähernd dreijährigen Auslandsaufenthalt des Kindes, wobei dieses den Wohnsitz seines Vaters geteilt habe, könnten Ferienaufenthalte in Österreich den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrechen. Unwidersprochen geblieben ist, dass sich die Kinder des Bw. über einen noch viel…
…Stadt die Berufung zur Entscheidung an den unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder, die das 26…
…verweilt. Diese nicht auf den Mittelpunkt der Lebensinteressen abstellende Beurteilung ist nach objektiven Kriterien zu treffen. Ein Aufenthalt in dem genannten Sinne verlangt grundsätzlich körperliche Anwesenheit. Daraus folgt auch, dass eine Person nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben kann (z.B. VwGH 2.6.2004, 2001…
…lauten: Nach § 2 Abs. 1 lit. a FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für minderjährige Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach Abs. 2 der genannten Gesetzesbestimmung hat jene Person Anspruch auf Familienbeihilfe für ein in Abs. 1 genanntes…