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UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 1/2

…begründete Entscheidung wurde mir als dem Grundrechtsträger des Rechtes auf Gleichbehandlung mit Eltern von Schülern konfessioneller Privatschulen die Möglichkeit genommen, dieses Grundrecht auch geltend zu machen.... Dass eine Individualbeschwerde auch dann zulässig ist, wenn der innerstaatlichen Entscheidung ein MRK-widriges innerstaatliches Gesetz zu Grunde liegt…

UFSW RV/1601-W/03Das EStG regelt keinen Schulgeld-, Erziehungs-, Religionsgemeinschaftenfinanzierungsausgleichsabsetzbetrag und auch kein Beamtenprivilegierungsäquivalent
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007Teil 2/2

…grundsätzliche Gedanke einer Zusammenarbeit von Vater und Mutter bei der Kinderbetreuung derart verankert, dass zu vermuten ist, dass sie auch dem nicht überwiegend erziehenden Elternteil die Parteistellung für Anträge wie den gegenständlichen Erziehungs-Absetzbetrag einräumt. B.c) Sonstiges Aus der vom Gesetzgeber vorgenommenen Anknüpfung der…

UFSI RV/0345-I/02Schenkung von Wertpapieren und Bargeld, Grundtatbestand nach § 3 Abs. 1 ErbStG verfassungswidrig ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…Im Übrigen obliege die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof. Mit Antrag vom 14. März 2002 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und ergänzt, in Deutschland würde zur Zeit ebenso die Verfassungsmäßigkeit der Erbschafts- und Schenkungssteuer in…

UFSW RV/1342-W/03Abzugsfähigkeit von Studiengebühren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2003

…nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat daher die oben angeführte Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG so lange anzuwenden, als sie dem Rechtsbestand angehört. Es ist nicht Aufgabe des UFS, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen…

UFSK RV/0063-K/07Rückerstattung von Beiträgen zum Nachkauf von Schul- und Ausbildungszeiten als rückwirkendes Ereignis gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…bzw. im Zuge der Pensionsreform ein solcher Sachverhalt keine Aufnahme als Nachversteuerungstatbestand erfuhr, vermag einerseits die Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen nicht zu verhindern und steht es andererseits der entscheidenden Behörde nicht zu die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.   Klagenfurt…

UFSK RV/0510-K/06Nichtgewährung von Familienbeihilfe an eine ausländische Staatsangehörige mangels des Vorliegens von qualifizierten Anspruchsvoraussetzungen iSd § 3 FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2007

…der Verletzung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte auf Gleichbehandlung unter Fremden mit Verweise auf die Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) sowie gegen die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes mehrfach geäußerten Bedenken betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenats ist, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen…

UFSW RV/3104-W/02Besteuerung von schwarzen ausländischen Kapitalanlagefonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2004

…Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Der unabhängige Finanzsenat (UFS) hat daher die oben angeführte Bestimmung des Investmentfondsgesetzes (§ 42 Abs. 2 erster Satz) so lange anzuwenden, als sie dem Rechtsbestand angehört. Es ist nicht Aufgabe des UFS, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen…

UFSW RV/0911-W/04Abzugsfähigkeit von Kosten für ein ordentliches Universitätsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2004

…als Werbungskosten abgezogen werden können. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Hinsichtlich des auf verfassungsrechtliche Bedenken zu den angewendeten Gesetzesbestimmungen gerichteten Vorbringens ist anzumerken, dass der unabhängige Finanzsenat verpflichtet ist rechtsgültige Gesetze anzuwenden. Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen obliegt dem Verfassungsgerichtshof. Wien, am 29…

UFSF RV/0195-F/03freiwilliger Nachkauf von Pensionszeiten in einer nicht gesetzlichen Pensionsversicherung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2003

…hin, dass die Anwendung des Steuerrechts auf gesetzlichen Regelungen basiert, die berufsgruppenspezifische Besonderheiten aufweisen können. Hier darf nicht von vorneherein eine sachlich ungerechtfertigte Differenzierung seitens des Gesetzgebers unterstellt werden. Im übrigen obliegt die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ganz grundsätzlich nicht dem unabhängigen Finanzsenat, der…

UFSL RV/1285-L/02Auflösung von Mietzinsrücklagen, steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltsverpflichtungen gegenüber einem Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2003

…Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz (abgekürzt B-VG) darf die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Der unabhängige Finanzsenat hat die oben angeführte Gesetzesbestimmung solange anzuwenden, als sie dem Rechtsbestand angehört. Es ist nicht Aufgabe des unabhängigen Finanzsenates, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu überprüfen…

UFSL RV/1967-L/02Besteuerung von (schwarzen) ausländischen Kapitalanlagefonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2003

…die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Selbst wenn die Bestimmung verfassungswidrig sein sollte, könnte dies im gegenständlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden, weil der UFS an das im Art. 18 Abs. 1 B-VG verankerte Legalitätsprinzip gebunden ist. Eine unrichtige Anwendung der oben angeführten Gesetzesbestimmung bzw…

UFSL RV/0136-L/03Keine Verfassungswidrigkeit von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und Schwankungsrückstellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2003

…es ist auch nicht Aufgabe des Unabhängigen Finanzsenates, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Dennoch soll ergänzend zu den vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken folgendes bemerkt werden: Bezüglich der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle geht der Gesetzgeber davon aus, dass für 70% der Gesamtsumme dieser Rückstellungen…

UFSK RV/0041-K/10Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, Rückforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2010

…von insgesamt € 2.211,90) im Ausmaß von € 1.699,79 zurückzuzahlen der Rechtslage. Was die nicht näher spezifizierte Behauptung der Verfassungswidrigkeit der strittigen Rückzahlungsregelung betrifft, so ist darauf zu verweisen, dass die Behörde gem. Art. 18 Abs. 1 B-VG geltende Gesetze…

UFSW RV/0465-W/06Zu den sonstigen Einkünften gehören die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…der den Veräußerungsgewinn besteuert, auf eine voraussichtlich verfassungswidrige, weil hinsichtlich ihrer Einschränkung sachlich nicht begründbare Bestimmung stützte. Es ist jedoch nicht Aufgabe des UFS die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Selbst wenn die Bestimmung verfassungswidrig sein sollte, konnte dies im gegenständlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden…

UFSS RV/0777-S/02Berufung wegen Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…Vorauszahlungen in Höhe von S 6,428.450,-- entstanden sind, ist daher zu Recht erfolgt. Zu den von der Bw erhobenen verfassungsrechtlichen Einwendungen ist vorweg auszuführen, dass der Unabhängige Finanzsenat an die bestehenden Gesetze gebunden und nicht berufen ist, über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen abzusprechen.…

UFSW RV/1911-W/03Das Ansparen einer privaten Altersvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2004

…Finanzsenat ist nicht befugt, die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen beim Verfassungsgerichtshof zu beantragen (Art. 140 Abs. 1 B-VG). Im Übrigen bemängelt der Bw. nach dem dargestellten Sachverhalt eine überraschende ihm zum Nachteil gereichende Gesetzesänderung im Bereich des Pensionsrechtes der Rechtsanwälte. Eine Verfassungswidrigkeit steuergesetzlicher…

UFSW RV/2339-W/11Aliquotierung des Grundfreibetrages gem. § 10 EStG bei einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2011

…Abs 1 B-VG ergibt sich, dass sowohl das Finanzamt als Abgabenbehörde erster Instanz als auch der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz die geltenden Gesetzte anzuwenden haben. Die Kompetenz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen kommt gemäß Art. 140 B-VG ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof…

UFSK RV/0291-K/08Höhe der Einkommensteuervorauszahlung 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2008

…die Verfassungsmäßigkeit der geltenden gesetzlichen Bestimmungen richte. Klarstellend ergänzte er, dass sich seine Anfechtung nur auf die EVZ 2008 beziehe. Überdies sei es für ihn unverständlich, dass Unmengen an Geld nach Brüssel wandere und im Inland ein Sparpaket dem anderen folge und die von den…

UFSW RV/1777-W/05Kein Unterhaltsabsetzbetrag für ein volljähriges Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt und für das keine Familienbeihilfe bezogen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2005

…Bw. zunächst darauf hingewiesen, dass der UFS als Verwaltungsbehörde von der Verfassungsmäßigkeit der von ihm anzuwendenden Gesetze auszugehen habe, und die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen allein dem Verfassungsgerichtshof zukomme, sowie dass die in Deutschland und Frankreich geltende Rechtslage keine normative Bedeutung in Österreich habe…

UFSW RV/0875-W/04Aufwendungen für ein ordentliches Studium der Betriebswirtschaft sind keine Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.06.2004

…der Berufung begründend aus, dass mit Beschluss vom 5. Dezember 2003, B 1145/02 u.a. der Verfassungsgerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet habe, mit dem die Verfassungsmäßigkeit des generellen Ausschlusses von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stünden, geprüft werde. Da das vom Bw…