…erfüllt. Somit hat die im § 3 Abs. 2 EStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 angeordnete Rechtsfolge einzutreten, dass die für das restliche Kalenderjahr bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (das sind der Bezug von der Fa. Herold Data Business AG…
…für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und die zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 41 Abs. 4)' als Umrechnungsgegenstand an. Vor und nach einem Arbeitslosengeld bezogene Einkünfte sind damit einer Umrechnung …
…der erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Zeitraum 01.01. 2003 bis 31.12.2003. Gemäß § 3 Abs. 2 EStG sind im Falle des Bezuges von steuerfreien Bezügen gem. § 3 Abs. l Z 5 lit. a lediglich die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte im Sinne…
…warum zuerst eine Abrechnung und dann eine Zurechnung des Betrages von S 45.380,- erfolgt, wie dies seinen Schriftsätzen zu entnehmen ist, wird auf Folgendes hingewiesen: Der Umstand, dass das Gesetz ausdrücklich nur eine Umrechnung jener Arbeitseinkünfte vorsieht, "die für das restliche Kalenderjahr" bezogen wurden…
…Juli 2006, 2002/15/0202). Daran vermag auch die vom Bw. ins Treffen geführte geringe Höhe der von der APK AG erhaltenen Bezüge nichts zu ändern. Da diese Bezüge im "restlichen Kalenderjahr" (also nicht gleichzeitig mit den steuerfreien AMS-Bezügen) zugeflossen sind, waren sie gemäß §…
…Finanzsenat stand: Die Berufungswerberin hat im Jahr 2006 steuerfreie Bezüge (Arbeitslosengeld) bezogen. Diese steuerfreien Bezüge lösen den besonderen Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) aus. Dies bedeutet, dass die von der Berufungswerberin während des restlichen Kalenderjahres bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Zwecke der Steuersatzermittlung…
…bestimmt: Innerhalb der ersten drei Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab Beginn einer Betätigung (z.B. Eröffnung eines Betriebes) im Sinne des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung liegen jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum)…
…das Prüferteam sei an objektiver Sachverhaltsermittlung nicht interessiert, gehe somit ins Leere. Bei der Umrechnung von chilenischen Pesos in österreichische Schillinge sei im Besprechungsprogramm tatsächlich ein Fehler passiert. Dieser Fehler sei jedoch unverzüglich durch die Berufungsvorentscheidung vom 12. Dezember 2002 zum Bescheid Sicherstellungsauftrag korrigiert worden…
…Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge ua im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, die für das restliche Kalenderjahrbezogenen laufenden Einkünfte im Sinne des …
…über die Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung abzusprechen, da dieser an bestehende und ordnungsgemäß kundgemachte Gesetze gebunden ist. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im streitgegenständlichen Fall das Arbeitslosengeld nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen wurde, während im restlichen Zeitraum nichtselbständige Einkünfte anfielen. Die Voraussetzung des § 3 Abs…
…RV/0131-I/03) angeschlossen. Im vorliegenden Falle ist entscheidungsrelevant die Formulierung im Gesetz, wonach "die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte" hochzurechnen sind. Der Bw hat während des Bezuges von steuerfreien Einkünften auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bezogen. Diese Beträge sind in…
…hat im Jahr 2003 steuerfreie Bezüge (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Krankengeld während der Arbeitslosigkeit) bezogen. Diese steuerfreien Bezüge lösen den besonderen Progressionsvorbehalt (§ 3 Abs. 2 EStG 1988) aus. Dies bedeutet, dass die von der Bw. während des restlichen Kalenderjahres bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Zwecke…
…AGmbH" in Höhe von 310,00 € im Zeitraum des Arbeitslosengeldbezuges vom 1. Februar bis 30. Oktober 2004 in die Umrechnung nicht einzubeziehen. Hochzurechnen sind daher nur die außerhalb des Arbeitslosengeldbezuges zugeflossenen, für das restliche Kalenderjahr bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nicht…
…überhaupt der Umrechnung zugängliche laufende Einkünfte enthalten sind, beiseite, ist die von der Bw begehrte Umrechnung des laufenden Verlustes schon deshalb nicht durchzuführen, weil aus dem Zweck der Umrechnungsbestimmung ferner folgt, dass mit einer Umrechnung der "für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne…
…der Umrechnung keine höhere Steuerbelastung als im Fall der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten darf (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zum EStG 1988, § 3 Tz. 33). Zu beachten ist, dass § 3 Abs. 2 nur "die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im…
…der Umrechnung keine höhere Steuerbelastung als im Fall der Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten darf (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zum EStG 1988, § 3 Tz. 33). Zu beachten ist, dass § 3 Abs. 2 nur die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im…
…für einen Teil des Kalenderjahres bezogen wurde, während im restlichen Zeitraum nichtselbständige Einkünfte anfielen. Die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 2 EStG 1988 ist daher gegeben. Da die gleichzeitig mit dem Arbeitslosengeld (im selben Zeitraum) angefallenen Bezüge in Höhe von 2.606,28…
…Die Besteuerung von Einkünften aus der Überlassung von Technologie, SWI 1997, 451). Am 9. September 1991 schlossen die PS-GmbH und der Gesellschafter Dipl.-Ing. PL folgenden schriftlichen "Lizenzvertrag" (auszugsweise) ab: "Präambel Vorausgeschickt sei, dass Herr Architekt Dipl.-Ing. PL, im Folgenden kurz Lizenzgeber genannt…
…tretende Ersatzleistungen von der Einkommensteuer befreit. § 3 Abs. 2 EStG 1988 lautet (auszugsweise): "Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a ..... nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte im Sinne…
…67 | Umrechnung auf Jahresbetrag (399,67 dividiert durch restliches Kalenderjahr 32 Tage x 365) | 4.558,74 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Splitting in € 97,21 während des Arbeitslosengeldbezuges und € 9,34 im Zeitraum Dezember 2002 - jedoch keine Einbeziehung , da ganzjährige Einkünfte …