…aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß …
…Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (VwGH 15.4.1997,96/14/0061) Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren zu klären. Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Wien, 3…
…Ein entsprechendes Guthaben sei nicht feststellbar, weshalb der Antrag abzuweisen gewesen wäre. Im Übrigen können Fragen der Rechtmäßigkeit von Buchungen und der Abgabenfestsetzung nicht im Rückzahlungsverfahren abgehandelt werden, weshalb der Berufung kein Erfolg zu bescheiden sei. Im Vorlageantrag führte die Bw. ergänzend noch aus, dass …
…4 BAO zurückzuzahlendes Guthaben nicht verblieb. Dem Rückzahlungsantrag wäre schon mangels verbleibenden Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen…
…verbleibendes Guthaben zurückzuzahlen ist, wäre dem Rückzahlungsantrag hinsichtlich dieses Betrages schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des…
…aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabenpflichtigen durchgeführt werden hätten müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß …
…stets die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Wobei nach der Entscheidung des VwGH vom 5.7.1999, 99/16/0115 die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren…
…0061, verwiesen, wonach bei Rückzahlungen, somit auch bei Umbuchungen nur die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgeblich sind, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungebescheidverfahren gemäß …
…in Höhe von € 5.298,36 und € 5.190,33 mit Verbindlichkeiten des Berufungswerbers aus der Heranziehung zur Haftung gemäß § 12 iVm § 81 BAO rechtens war oder die dadurch entstandenen Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wären. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach…
…Finanzamt die Erlassung von Abrechnungsbescheiden beantragt und wird über diese Berufung in der ebenfalls beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Verfahren gesondert zu entscheiden sein. Im vorliegenden Sachverhalt besteht daher Streit über die Richtigkeit der Verbuchungen am Abgabenkonto. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der…
…0113). So jüngst auch VwGH vom 28. Oktober 2003, 2002/14/0079. Danach ist die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen mit Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO zu klären. Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Gutschriften die Abgabenbehörde durchführen hätte müssen, können…
…möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist daher nicht im Zahlungserleichterungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren nach § 216 BAO zu klären…
…aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß …
…übersteigt, wenn somit auf ein und demselben Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst…
…auf die von der Abgabenbehörde tatsächlich durchgeführten Gutschriften. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären. Durch die Erlassung eines Abrechnungsbescheides sind auch Unklarheiten für die Partei, durch welche Buchungen ein…
…Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies. Da der angefochtene Bescheid ausschließlich einen Antrag auf Rückzahlung zum Gegenstand hatte, war die Rechtmäßigkeit der Buchungen nicht zu prüfen. Allerdings scheint der Bw. bei seiner Argumentation zu übersehen…
…Antrages auf Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 269.995,00 aufwies. Da der angefochtene Bescheid ausschließlich einen Antrag auf Rückzahlung zum Gegenstand hatte, war die Rechtmäßigkeit der Buchungen nicht zu prüfen. Allerdings scheint der Bw. bei seiner Argumentation zu übersehen…
…Rückzahlung kein Guthaben, sondern eine Schuld in Höhe von S 241.536,00 (€ 17.553,11) aufwies. Da der angefochtene Bescheid ausschließlich einen Antrag auf Rückzahlung zum Gegenstand hatte, war die Rechtmäßigkeit der Buchungen nicht zu prüfen. Allerdings scheint der Bw. bei seiner Argumentation…
…zurückzuzahlen ist, wäre dem Rückzahlungsantrag hinsichtlich des Betrages von € 980,85 schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf…
…nur ein verbleibendes Guthaben zurückzuzahlen ist, wäre dem Rückzahlungsantrag schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen…