…durchgeführten (das Guthaben vermindernden) Umbuchung auf das Abgabenkonto der GmbH betrifft, so ist er darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren , sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären ist (vgl…
…aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß …
…Maßgebend sind dabei die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (VwGH 15.4.1997,96/14/0061) Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren zu klären. Die Berufung war daher spruchgemäß abzuweisen. Wien, 3…
…1 BAO, wies diesen Antrag als unbegründet ab und führte im Wesentlichen dazu aus, dass die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären sei. In dem in der Folge abgeführten Beschwerdeverfahren (RV/6100176/2018) wies das…
…Ein entsprechendes Guthaben sei nicht feststellbar, weshalb der Antrag abzuweisen gewesen wäre. Im Übrigen können Fragen der Rechtmäßigkeit von Buchungen und der Abgabenfestsetzung nicht im Rückzahlungsverfahren abgehandelt werden, weshalb der Berufung kein Erfolg zu bescheiden sei. Im Vorlageantrag führte die Bw. ergänzend noch aus, dass …
…4 BAO zurückzuzahlendes Guthaben nicht verblieb. Dem Rückzahlungsantrag wäre schon mangels verbleibenden Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen…
…Höhe von € 3.932,55, deren Einbringung am 21. August 2014 wiederaufgenommen wurde, zu verwenden war, verblieb ein nach § 215 Abs. 4 BAO zurückzuzahlendes Guthaben nicht. Dem Rückzahlungsantrag wäre schon mangels verbleibenden Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen…
…2012/16/0025), vgl. Ritz/Koran7, Kommentar zur BAO, § 239 Rz 1). Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (§ 216 BAO) zu klären (Ritz, /Koran BAO7, § 239 Tz 1). Die Abgabenbehörde hat grundsätzlich über den…
…die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgebend sind, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen, wäre dem Rückzahlungsantrag hinsichtlich der Gutschrift von € 400,00 schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der…
… 215 Abs. 2 BAO mit in Höhe von € 18.614,69 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zu verwenden war oder das dadurch entstandene Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wäre. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077…
…Zum Zeitpunkt der Antragstellung habe auf dem Abgabenkonto jedoch kein Guthaben bestanden. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen sei auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren (§ 216) zu klären. Im Zuge eines Rückzahlungsantrages gemäß § 239 BAO sei nicht zu überprüfen, ob alle Buchungen richtig erfolgt seien…
…verbleibendes Guthaben zurückzuzahlen ist, wäre dem Rückzahlungsantrag hinsichtlich dieses Betrages schon mangels verbleibendem Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.10.1993, 91/15/0077) nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des…
…Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungsbescheidverfahren gemäß § 216 BAO zu klären ist (vgl. zB VwGH 22.12.2016, Ra 2015/16/0105). Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…aller Lastschriften übersteigt und somit per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Maßgebend sind dabei die durchgeführten Buchungen und nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabenpflichtigen durchgeführt werden hätten müssen. Die Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren abzuklären. Erst nach Verwendung gemäß …
…2020, Ra 2019/17/0109 mwN). Maßgebend hierbei sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (z.B. VwGH 28.6.2016, 2013/17/0873 mwN). Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern…
…stets die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen (VwGH 15.4.1997, 96/14/0061). Wobei nach der Entscheidung des VwGH vom 5.7.1999, 99/16/0115 die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen nicht im Rückzahlungsverfahren…
…0061, verwiesen, wonach bei Rückzahlungen, somit auch bei Umbuchungen nur die tatsächlich durchgeführten Buchungen maßgeblich sind, nicht diejenigen, die nach Ansicht des Abgabepflichtigen hätten durchgeführt werden müssen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Rückzahlungsverfahren, sondern auf Antrag des Abgabepflichtigen im Abrechnungebescheidverfahren gemäß …
…in Höhe von € 5.298,36 und € 5.190,33 mit Verbindlichkeiten des Berufungswerbers aus der Heranziehung zur Haftung gemäß § 12 iVm § 81 BAO rechtens war oder die dadurch entstandenen Guthaben antragsgemäß zurückzuzahlen gewesen wären. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach…
…214 Abs. 1 BAO mit den früher fälligen Abgaben (Körperschaftsteuer 10-12/2013 und Umsatzsteuer 2006). Maßgebend hiebei sind die tatsächlich durchgeführten Buchungen, nicht diejenigen, die nach Ansicht der Bf. hätten durchgeführt werden müssen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nicht im Säumniszuschlagsverfahren, sondern…
…Finanzamt die Erlassung von Abrechnungsbescheiden beantragt und wird über diese Berufung in der ebenfalls beim Unabhängigen Finanzsenat anhängigen Verfahren gesondert zu entscheiden sein. Im vorliegenden Sachverhalt besteht daher Streit über die Richtigkeit der Verbuchungen am Abgabenkonto. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nach der…