… 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von € 9.454,77 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für die Jahre 2008 und 2009 in Höhe von € 1.464,30 bewirkt und dies nicht…
…nach § 51 Abs.1 lit. c FinStrG für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für A.W. im Zeitraum Februar 2007 den Bestimmungen des § 76 EStG zuwidergehandelt habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß § 51 Abs.2 FinStrG eine Geldstrafe…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie als vertretungsbefugtes Organ der PMKEG im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10, vorsätzlich, durch die Nichtführung von Lohnkonten im Zeitraum Mai 2006 für L.B., E.G., G.V., D.S., im Zeitraum Oktober 2006 für D…
… 76 Einkommensteuergesetz entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für den Zeitraum 01/2003-12/2003 in Höhe von € 47.658,33 und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen für den Zeitraum 01/2003 - 12/2003 in Höhe von € 8.130,80 wissentlich…
…004-2004/00075-001, hat das Finanzamt Wien 4/5/10 als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (in weiterer Folge Bw.) für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich durch die Nichtführung eines Lohnkontos für Frau J.V. im Zeitraum 11/2003 den Bestimmungen des § 76 EStG…
…Dienstverhältnisses nicht entkräften. Vielmehr stellt diese rechtliche Argumentation den Versuch dar, ohne Arbeitsbewilligung und Beschäftigungsbewilligung beschäftigte Dienstnehmer, für welche folglich zur Verschleierung des Dienstverhältnisses auch kein Lohnkonto geführt wurde, abgabenrechtlich als selbständige Unternehmer zu qualifizieren. Für diese Ansicht spricht auch der Umstand, dass die vom…
…PB GmbH, im Bereich des Finanzamtes Grieskirchen Wels vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten für die Jahre 2006 bis 2008 eine Verkürzung von Lohnsteuer iHv. insgesamt 17.016,55 € (2006: 12.781,65 €; 2007…
…ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er als Geschäftsführer und Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der Fa. C Gesellschaft mbH vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von entsprechenden Lohnkonten (§76 EStG 1988) für die Zeiträume 2004, 2005 und 2006, indem aufgrund der…
…für schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten der Ö.KEG verantwortlicher Geschäftsführer im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10, vorsätzlich durch die Nichtführung von Lohnkonten für G.M. im Zeitraum November und Dezember 2005 den Bestimmungen des § 76 EStG…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Monate Jänner bis Dezember 2004 in Höhe von € 541,90, Jänner bis Juni 2005 in Höhe von € 16.490,52 sowie von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds…
…Anhand der Unterlagen, die die Prüfungsabteilung Strafsachen beschlagnahmt hat und Aussagen einiger Dienstnehmer (Einvernahme durch Gebietskrankenkasse) wurde festgestellt, dass die in den Lohnkonten aufscheinenden Beträge mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmen. Alle Lohnzahlungen erfolgten in bar und wurden nach Aussagen von KH.W. von ihm…
…schuldig erkannt, weil er als für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Belange zuständige Geschäftsführer der Firma M. eine abgabenrechtliche Pflicht zur Führung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen (Nichtführung von Lohnkonten für Herrn K. für die Monate August und September 2001 und für Herrn C. für den…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Monate Jänner 1996 bis Dezember 1999 in Höhe von S 160.989,00, von Dienstgeberbeiträgen samt Zuschlägen für die Monate Jänner 1996 bis Dezember 1999 in…
…aus nachstehenden Gründen angefochten wird: Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses sei bereits unschlüssig. Es werde zwar zum Ausdruck gebracht, dass der Bw. vorsätzlich seine Pflicht auf Führung von Lohnkonten für drei genannte Personen verletzt hätte, mit keinem Wort werde gesagt, aufgrund welcher Tatsache der Bw…
…c FinStrG für schuldig erkannt, weil sie vorsätzlich im Bereich des genannten Finanzamtes als Verantwortliche der Firma M. durch Nichtführung von Lohnkonten für eine fallweise von 2. März 2001 bis 16. März 2001 beschäftigte Aushilfskellnerin die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt habe. Aus diesem Grund…
…Dezember 2000 ein Lohnzettel ausgestellt und wurden laut Finanzamt für diesen Zeitraum auch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben abgeführt. Laut den vorhanden Lohnkonten und den von der Steuerberatungskanzlei vorgelegten Unterlagen wurden an den Bw. im Jahr 2000 jedenfalls nachstehende Nettogehälter ausbezahlt: | 31.03.00 | Kassabeleg…
…weil Wareneinkäufe nicht verbucht worden waren] (Tz. 27 des BP-Berichtes vom 23. Juni 2003 zu ABNr. 101002/03). Aus den Aufzeichnungen der Tageslosungen [im Vergleich mit den Lohnkonten] ergab sich, dass Kellner für Zeiträume abgerechnet hatten, in welchen sie offiziell gar nicht beschäftigt gewesen…
nicht vortragsfähig zu erklären (siehe Tz. 30 des genannten BP-Berichtes). Daraus aber folgt, dass die laut Mitteilung des Finanzamtes vom 6. November 1998 als vortragsfähig festgestellten Verluste aus den Wirtschaftsjahren 1994/1995, 1995/1996 und 1996/1997 in Höhe von -ATS 48.371,--, -ATS…
…500.- öS netto, bei der L GmbH monatlich ebenfalls 2.500.- öS netto und bei der FS KEG monatlich 1.500.- öS netto per Monat erhalten habe. Das Finanzamt überprüfte in der Folge sowohl die entsprechenden Lohnkonten bei den Firmen, als auch die Meldungen bei…
… 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer für die Zeiträume 8-12/2004 in Höhe von € 3.989,45 und für 4/2005 in Höhe von € 160,55, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für 8-12/2004 in Höhe von €…