…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 zählten die "Früchte" aus Kapitalvermögen. Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen oder der ganze Verlust des Kapitalstammes seien bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen. Daher blieben Verluste (und Gewinne) aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich außer Betracht. Die vom Bw…
…wäre der Veräußerungsgewinn nicht in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen gewesen. Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassten die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich würden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Die entgeltliche Abtretung einer Forderung erfülle nicht den Tatbestand des …
…fast zur Gänze beglichen, sodass sich für den Berufungswerber letztendlich ein nicht unerheblicher "Gewinn" aus der Transaktion ergab. Nach seiner Ansicht ist dieser "Gewinn" das Resultat einer Wertschwankung des Kapitalstammes und als Verwertung eines Vermögensrechtes allenfalls unter den Tatbestand der Spekulation gemäß § 30 EStG 1988…
…zu keinem Erfolg verhelfen. Entgegen der Auffassung des Berufungswerbers werden nicht die Kapitalstämme (Geldeinlagen) in das Sparbuch, welche einer Indexentwertung bzw. einer Inflation unterliegen können, sondern lediglich die Kapitalerträge aus der (steuerpflichtigen) Veranlagung der Kapitalstämme (das heißt die Zinserträge) einer (Einkommen- bzw. Kapitalertrags-)Besteuerung unterzogen…
…nicht aber auch die Fälligkeit der Zinsen, ist sowohl vom Prüfer als auch vom Finanzamt der Darlehenscharakter der im Jahr 1994 von der Berufungswerber an ihren Schwager hingegeben Kapitalsumme von 400.000 S nicht angezweifelt worden. Auch für den UFS besteht im Nachhinein keine Veranlassung…
…auf der einen Seite soll das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenüberstehen. Zu prüfen ist aber, ob Aufwendungen mit dem Kapitalstamm oder den Erträgen im Zusammenhang stehen. Währungsschwankungen sind der typische Fall für eine unerhebliche Wertänderung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Quantschnigg, EStG-Kommentar, …
…Berufszweiges. Eine stille Beteiligung eines Versicherungs- und Finanzdienstleisters an einer Ökowärme GmbH sei branchenfremd und somit dem Privatvermögen zuzurechnen. Verluste am Kapitalstamm von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen seien nicht abzugsfähig. Zudem sei eine Teilwertabschreibung auf Finanzanlagen bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch dann nicht möglich…
…ergibt sich eindeutig aus dem A, worin ausdrücklich festgehalten wird, dass zunächst alle Zahlungen für die Kapitalsumme verwendet werden und dann der Restbetrag für die Zinsen aufgebracht wird. Eine Subsumtion unter "Glückspiel" ist daher deshalb verfehlt, weil das den Glücksvertrag kennzeichnende aleatorische Moment eindeutig fehlt…
…Sinne eines Bruttobetrages zu verstehen. Ob Aufwendungen im Zusammenhang mit derartigen Zinsen stehen, bestimme sich nach innerstaatlichem Recht, weshalb Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kapitalstamm nicht unter § 12 Abs. 2 KStG 1988 fallen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, wenn eine Anleihe eine…
…nbsp; Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstamms sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt…
…außerbetrieblichen Einkunftsarten und umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, …
…Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch…
…zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten, bei denen grundsätzlich nur Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst werden, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst (VwGH v.11.3.1992, 92/13/0030). Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich. Strittig ist…
…Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…Guthaben bei Banken und aus Ergänzungskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Somit gehören Entgelte und Vorteile…
…Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstamms sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch…
…nbsp; Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen sowie Werterhöhungen als auch der gänzliche Verlust des Kapitalstammes sind daher prinzipiell steuerlich unerheblich (Quantschnigg/Schuch…
…Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstamms sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, …
…Pyramidenspiel liege nicht vor, da zweifellos Gelder in das weitverzweigte Firmennetz des IA investiert worden wären und auch Erträge abgeworfen hätten. Der Verlust des Kapitalstammes sei im Rahmen der Kapitaleinkünfte nicht zu berücksichtigen, weshalb nicht mit dem Liebhabereiargument gearbeitet werden könne. Dem Berufungswerber seien im…