…der entgeltlichen Überlassung von Kapital und die damit zusammenhängenden Aufwendungen erfasst. Werterhöhungen, Wertminderungen und der gänzliche Verlust des Kapitalstammes waren dementsprechend im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen grundsätzlich unerheblich und allenfalls im Rahmen der sonstigen Einkünfte (§ 30 und § 31 EStG 1988) steuerrelevant. 20.1.1…
…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 zählten die "Früchte" aus Kapitalvermögen. Weder Werterhöhungen noch Wertminderungen oder der ganze Verlust des Kapitalstammes seien bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen. Daher blieben Verluste (und Gewinne) aus Kursdifferenzen zwischen Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren grundsätzlich außer Betracht. Die vom Bw…
…wäre der Veräußerungsgewinn nicht in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen gewesen. Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassten die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich würden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Die entgeltliche Abtretung einer Forderung erfülle nicht den Tatbestand des …
…fast zur Gänze beglichen, sodass sich für den Berufungswerber letztendlich ein nicht unerheblicher "Gewinn" aus der Transaktion ergab. Nach seiner Ansicht ist dieser "Gewinn" das Resultat einer Wertschwankung des Kapitalstammes und als Verwertung eines Vermögensrechtes allenfalls unter den Tatbestand der Spekulation gemäß § 30 EStG 1988…
…zu keinem Erfolg verhelfen. Entgegen der Auffassung des Berufungswerbers werden nicht die Kapitalstämme (Geldeinlagen) in das Sparbuch, welche einer Indexentwertung bzw. einer Inflation unterliegen können, sondern lediglich die Kapitalerträge aus der (steuerpflichtigen) Veranlagung der Kapitalstämme (das heißt die Zinserträge) einer (Einkommen- bzw. Kapitalertrags-)Besteuerung unterzogen…
…nicht aber auch die Fälligkeit der Zinsen, ist sowohl vom Prüfer als auch vom Finanzamt der Darlehenscharakter der im Jahr 1994 von der Berufungswerber an ihren Schwager hingegeben Kapitalsumme von 400.000 S nicht angezweifelt worden. Auch für den UFS besteht im Nachhinein keine Veranlassung…
…auf der einen Seite soll das Abzugsverbot auf der anderen Seite gegenüberstehen. Zu prüfen ist aber, ob Aufwendungen mit dem Kapitalstamm oder den Erträgen im Zusammenhang stehen. Währungsschwankungen sind der typische Fall für eine unerhebliche Wertänderung im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Quantschnigg, EStG-Kommentar, …
…EStG 1988 umfasst sämtliche Einkünfte aus Kryptowährungen, nämlich sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen als auch Wertänderungen des Kapitalstammes ("Substanzgewinne" bzw. "Substanzverluste"). Wertänderungen des Kapitalstammes sind unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe stets steuerpflichtig. Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen ab 1. März 2022 - unabhängig von der…
…sind nicht steuerpflichtig (siehe Rz 4852). Rz 6121g: Zu beachten ist, dass Stückzinsen nicht als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erfasst, sondern wie der veräußerte Kapitalstamm behandelt und somit als Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen besteuert werden (§ 27 Abs. 6 Z 4 EStG 1988 vgl…
…Euro 3.966,33. Als Begründung für die nicht anerkannten Währungsschwankungen, war im Bescheid angeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des VwGH solche Beträge im außerbetrieblichen Bereich dem Kapitalstamm zuzurechnen seien. Termingeschäfte seien rein spekulativ. Gewinne oder Verluste seien daher allenfalls den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen…
…Werten, die sich unter Ansatz der jeweiligen veröffentlichten Kurswerte der ZZ-Indexzertifikate (vgl. Gutachten Dr. C., Tz 276) zum eingezahlten Kapitalstamm (bis April 2006: 100.000,00 Euro zu ZertifikatsNr. 974, ab Mai 2006 bis einschließlich September 2008; 160.000,00 Euro zu den ZertifikatsNr…
…Schweizer Franken (CHF)-Fremdwährungskredites in einen EUR-Kredit in Höhe von EUR 62.749,84 einkünftemindernd geltend. Im angefochtenen Feststellungsbescheid für 2012 vom 3.6.2014 blieb der angeführte Kursverlust mit folgender Begründung unberücksichtigt: „ Kursverluste sind dem Kapitalstamm zuzurechnen und daher nicht als Werbungskosten iSd …
…L. | 25.134,00 | 111.918,78 | 6.000,00 | - Einzahlungen L.L. (EK KV - Kapitalstamm) | 11.367,20 | | | - EK Kapitalvermögen s. Tz 2 | 284,18 | | | - pauschale Betriebsausgaben | 1.617,91 |…
…L. | 13.838,00 | 35.231,37 | 2.000,00 | - Einzahlungen L.L. (EK KV - Kapitalstamm) | 5.007,00 | | | - EK aus Kapitalvermögen s. Tz 2 | 187,76 | | | - pauschale Betriebsausgaben | 1.037,19 …
…von einer österreichischen Bank zur SchweizerBank am 29. 6. 2010 schenkte Hr. A seiner Gattin die ihm bis zu diesem Zeitpunkt gehörende Hälfte des Kapitalstamms. Am neu eröffneten Schweizer Konto ließ er sich aber die Zeichnungsberechtigung einräumen, um im Falle einer Verhinderung oder eines Unfalls…
…die Einkommensteuerbescheide 2007 bis 2010 aufgehoben. Begründend wurde zur Wiederaufnahme ausgeführt, dass die Behörde erst im Rahmen von Vorhaltsbeantwortungen erfahren habe, dass die Mittel für den Kapitalstamm der Bf. aus einem unverzinslichen Darlehen der Großmutter stammen würden, welches als solches steuerlich nicht anerkannt werden würde…
…Berufszweiges. Eine stille Beteiligung eines Versicherungs- und Finanzdienstleisters an einer Ökowärme GmbH sei branchenfremd und somit dem Privatvermögen zuzurechnen. Verluste am Kapitalstamm von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen seien nicht abzugsfähig. Zudem sei eine Teilwertabschreibung auf Finanzanlagen bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auch dann nicht möglich…
…ergibt sich eindeutig aus dem A, worin ausdrücklich festgehalten wird, dass zunächst alle Zahlungen für die Kapitalsumme verwendet werden und dann der Restbetrag für die Zinsen aufgebracht wird. Eine Subsumtion unter "Glückspiel" ist daher deshalb verfehlt, weil das den Glücksvertrag kennzeichnende aleatorische Moment eindeutig fehlt…
…Sinne eines Bruttobetrages zu verstehen. Ob Aufwendungen im Zusammenhang mit derartigen Zinsen stehen, bestimme sich nach innerstaatlichem Recht, weshalb Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kapitalstamm nicht unter § 12 Abs. 2 KStG 1988 fallen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, wenn eine Anleihe eine…
…nbsp; Die Einkünfte aus Kapitalvermögen umfassen die Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital. Grundsätzlich werden nur die Erträgnisse aus dem Kapitalstamm erfasst, nicht hingegen der Kapitalstamm selbst. Wertminderungen und Werterhöhungen sowie auch der gänzliche Verlust des Kapitalstamms sind daher prinzipiell unerheblich (Quantschnigg/Schuch, ESt…