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UFSL FSRV/0017-L/03gewerbsmäßige Abgabenhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.08.2005Teil 2/2

…die Haftung der Nebenbeteiligten sowie dem Ausspruch über den Ersatz der Verfahrenskosten wird auf die bezogenen Gesetzesstellen verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Anhang: "TABELLE" Erläuterungen: 1)zu Spalte "Menge": Angabe in Gramm Geierfettkonzentrat bzw. Stück Geierschnäbel ("GS") 2)zu Spalte "ZW": Angabe des…

UFSL FSRV/0017-L/03gewerbsmäßige Abgabenhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.08.2005Teil 1/2

…Tabelle") durch Übernahme von der Post vorsätzlich an sich gebracht zu haben, wobei es ihm als Geschäftsführer des genannten Unternehmens darauf angekommen ist, durch die wiederkehrende Begehung sich bzw. der "SHP eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. HPO hat dadurch als Geschäftsführer der Nebenbeteiligten "SHP . bzw…

UFSI FSRV/0004-I/04Kein Bescheidcharakter der Zuziehung des Nebenbeteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.05.2004

…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 1/2

…diese weiteren Milderungsgründe entscheidend zum Vorteil des Zweitbeschuldigten ins Gewicht fielen, wolle die Strafe herabgesetzt und eine dem Verschulden, dem Unrechtsgehalt der Tat und der Täterpersönlichkeit angemessene Geldstrafe verhängt werden. Hinsichtlich der Heranziehung des Dr. H zur Haftung als Nebenbeteiligte für die Erstbeschuldigte werde ausgeführt…

UFSI FSRV/0024-I/06Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Zuziehung der Nebenbeteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.09.2006

…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…

UFSL FSRV/0080-L/07Nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben eines Ziviltechnikers, welcher seine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit auf seine Ehegattin schieben will; Bemessung der Strafen und Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2009Teil 2/2

…zu 1 beträgt, war auch das Ausmaß der Haftung des Dr. H für die über seine Ehegattin verhängte Geldstrafe entsprechend zu verringern. Soweit Dr. H in der Berufung als Nebenbeteiligter eingewendet hat, ihn treffe als Arbeitgeber seiner Ehegattin kein Verschulden im Sinne des § 28 Abs…

UFSW FSRV/0161-W/03Beschwerde gegen die Zuziehung als Nebenbeteiligter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)09.01.2004

…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September…

UFSL FSRV/0035-L/06Prüfungsfeststellungen, nicht anerkannte Betriebsausgaben, nicht verzinstes Verrechnungskonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.07.2009

…tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 2 Wochen bemessen und gemäß § 185 FinStrG die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 363,00 festgesetzt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Firma S.GesmbH mit dem Bw. für die Entrichtung der Geldstrafe ausgesprochen. Im…

UFSW FSRV/0044-W/05Beschwerde gegen Zuziehung als Nebenbeteiligter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)24.03.2006

…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15…

UFSL FSRV/0011-L/02Verspätete Offenlegung der Umsatzsteuer aus auf die Leistungsbereitschaft von Schönheitsinstituten entfallende Entgelte durch den Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2005

…der Verträge für das Veranlagungsjahr ihres Auslaufens vorgenommen hätte. Da gemäß § 98 Abs.3 FinStrG von den Finanzstrafbehörden eine Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten bzw. des Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden darf, wenn unter sorgfältiger Berücksichtigung der Verfahrensergebnisse nach freier Überzeugung bei der Beurteilung…

UFSW FSRV/0091-W/10Konkludente Selbstanzeige, Umsatzsteuerjahreserklärung, keine Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.03.2011

…2 bezeichneten Finanzvergehen 15 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen die Strafverfügung…

UFSS FSRV/0004-S/04Belegfälschungen des Geschäftsführers eines Transportunternehmens für Steuerhinterziehungszwecke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2004

…für welchen die nebenbeteiligte F GmbH gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG durch den Erstsenat zur Haftung herangezogen worden ist. Die Kostenbestimmung des Erstsenates gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und war als zutreffend unverändert zu belassen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtmittelbelehrung Gegen diese…

UFSW FSRV/0117-W/03Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nach geänderten Abgabenfestsetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.02.2004

…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.B. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass es der Bw…

UFSW FSRV/0029-W/04Rechtsirrtum hinsichtlich Entrichtungspflicht der Kammerumlage. Vorliegen von Eventualvorsatz im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2004

…Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter ergeben, sodass mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Da somit auch der durch den Spruchsenat ausgesprochenen Haftung gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG der Zweitberufungswerberin und Nebenbeteiligten Fa.T…

UFSS FSRV/0025-S/05Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch den Geschäftsführer einer Weinhandlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 1/2

…1 lit. a FinStrG wurden dem Beschuldigten die Kosten des Verfahrens mit pauschal € 363,- und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges angelastet. Gemäß § 28 Abs.1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. W GmbH für die verhängte Geldstrafe zur ungeteilten Hand mit dem Beschuldigten…

UFSW FSRV/0043-W/08Strittig ist die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit für die Entrichtung der Lohnabgaben - im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu klärende Sachverhaltsfrage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.01.2009

…1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. E-GmbH i.L. zur ungeteilten Hand für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Gemäß dem § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Verfahrens mit € 363,00 bestimmt…

UFSW FSRV/0160-W/03Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bzw. einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…als erschwerend anzusehen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der gegenständlichen Berufung geschilderten eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. durch zahlreiche Exekutionen erscheint bei Abwägung der genannten Strafzumessungserwägungen die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Hinsichtlich der Heranziehung der Nebenbeteiligten Fa.P. zur Haftung gemäß …

UFSW FSRV/0025-W/06Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.06.2006

…1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. D-GmbH für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der…

UFSL FSRV/0042-L/07Strafberufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)02.09.2008

…die Fa. A OEG zur Haftung für die Geldstrafe herangezogen. Zur Begründung verwies das Finanzamt im Wesentlichen auf die im Zuge der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen sowie eine Überprüfung des Abgabenkontos. Als mildernd wertete es bei der Strafbemessung die bisherige Unbescholtenheit und die vollständige Schadensgutmachung, als…

UFSW FSRV/0083-W/03Berufung gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.11.2003

…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.M. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. monatlich…