…die Haftung der Nebenbeteiligten sowie dem Ausspruch über den Ersatz der Verfahrenskosten wird auf die bezogenen Gesetzesstellen verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Anhang: "TABELLE" Erläuterungen: 1)zu Spalte "Menge": Angabe in Gramm Geierfettkonzentrat bzw. Stück Geierschnäbel ("GS") 2)zu Spalte "ZW": Angabe des…
…Tabelle") durch Übernahme von der Post vorsätzlich an sich gebracht zu haben, wobei es ihm als Geschäftsführer des genannten Unternehmens darauf angekommen ist, durch die wiederkehrende Begehung sich bzw. der "SHP eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. HPO hat dadurch als Geschäftsführer der Nebenbeteiligten "SHP . bzw…
…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…diese weiteren Milderungsgründe entscheidend zum Vorteil des Zweitbeschuldigten ins Gewicht fielen, wolle die Strafe herabgesetzt und eine dem Verschulden, dem Unrechtsgehalt der Tat und der Täterpersönlichkeit angemessene Geldstrafe verhängt werden. Hinsichtlich der Heranziehung des Dr. H zur Haftung als Nebenbeteiligte für die Erstbeschuldigte werde ausgeführt…
…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…zu 1 beträgt, war auch das Ausmaß der Haftung des Dr. H für die über seine Ehegattin verhängte Geldstrafe entsprechend zu verringern. Soweit Dr. H in der Berufung als Nebenbeteiligter eingewendet hat, ihn treffe als Arbeitgeber seiner Ehegattin kein Verschulden im Sinne des § 28 Abs…
…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September…
…tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 2 Wochen bemessen und gemäß § 185 FinStrG die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 363,00 festgesetzt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Firma S.GesmbH mit dem Bw. für die Entrichtung der Geldstrafe ausgesprochen. Im…
…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15…
…der Verträge für das Veranlagungsjahr ihres Auslaufens vorgenommen hätte. Da gemäß § 98 Abs.3 FinStrG von den Finanzstrafbehörden eine Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten bzw. des Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden darf, wenn unter sorgfältiger Berücksichtigung der Verfahrensergebnisse nach freier Überzeugung bei der Beurteilung…
…2 bezeichneten Finanzvergehen 15 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen die Strafverfügung…
…für welchen die nebenbeteiligte F GmbH gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG durch den Erstsenat zur Haftung herangezogen worden ist. Die Kostenbestimmung des Erstsenates gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und war als zutreffend unverändert zu belassen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtmittelbelehrung Gegen diese…
…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.B. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass es der Bw…
…Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter ergeben, sodass mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Da somit auch der durch den Spruchsenat ausgesprochenen Haftung gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG der Zweitberufungswerberin und Nebenbeteiligten Fa.T…
…1 lit. a FinStrG wurden dem Beschuldigten die Kosten des Verfahrens mit pauschal € 363,- und die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges angelastet. Gemäß § 28 Abs.1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. W GmbH für die verhängte Geldstrafe zur ungeteilten Hand mit dem Beschuldigten…
…1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. E-GmbH i.L. zur ungeteilten Hand für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Gemäß dem § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Verfahrens mit € 363,00 bestimmt…
…als erschwerend anzusehen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen der gegenständlichen Berufung geschilderten eingeschränkten wirtschaftlichen Situation des Bw. durch zahlreiche Exekutionen erscheint bei Abwägung der genannten Strafzumessungserwägungen die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Hinsichtlich der Heranziehung der Nebenbeteiligten Fa.P. zur Haftung gemäß …
…1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw. zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Fa. D-GmbH für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der…
…die Fa. A OEG zur Haftung für die Geldstrafe herangezogen. Zur Begründung verwies das Finanzamt im Wesentlichen auf die im Zuge der Betriebsprüfung getroffenen Feststellungen sowie eine Überprüfung des Abgabenkontos. Als mildernd wertete es bei der Strafbemessung die bisherige Unbescholtenheit und die vollständige Schadensgutmachung, als…
…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.M. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der Bw. monatlich…