…die Haftung der Nebenbeteiligten sowie dem Ausspruch über den Ersatz der Verfahrenskosten wird auf die bezogenen Gesetzesstellen verwiesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Anhang: "TABELLE" Erläuterungen: 1)zu Spalte "Menge": Angabe in Gramm Geierfettkonzentrat bzw. Stück Geierschnäbel ("GS") 2)zu Spalte "ZW": Angabe des…
…Tabelle") durch Übernahme von der Post vorsätzlich an sich gebracht zu haben, wobei es ihm als Geschäftsführer des genannten Unternehmens darauf angekommen ist, durch die wiederkehrende Begehung sich bzw. der "SHP eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. HPO hat dadurch als Geschäftsführer der Nebenbeteiligten "SHP . bzw…
…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…diese weiteren Milderungsgründe entscheidend zum Vorteil des Zweitbeschuldigten ins Gewicht fielen, wolle die Strafe herabgesetzt und eine dem Verschulden, dem Unrechtsgehalt der Tat und der Täterpersönlichkeit angemessene Geldstrafe verhängt werden. Hinsichtlich der Heranziehung des Dr. H zur Haftung als Nebenbeteiligte für die Erstbeschuldigte werde ausgeführt…
…deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten nach § 122 Abs. 1 FinStrG kommt jedoch kein Bescheidcharakter zu; es handelt sich bei dem in Beschwerde gezogenen Schreiben des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…zu 1 beträgt, war auch das Ausmaß der Haftung des Dr. H für die über seine Ehegattin verhängte Geldstrafe entsprechend zu verringern. Soweit Dr. H in der Berufung als Nebenbeteiligter eingewendet hat, ihn treffe als Arbeitgeber seiner Ehegattin kein Verschulden im Sinne des § 28 Abs…
…als Nebenbeteiligte gemäß § 79 FinStrG zu gewähren gewesen. Sollte das erkennende Gericht wider Erwarten zu dem Schluss kommen, dass das FinStrG nicht anwendbar ist, hätte die A.GmbH trotzdem nach der Strafprozessordnung und/oder der Bundesabgabenordnung ein Recht auf Akteneinsicht. 1.3. HAFTUNG DES ARBEITGEBERS…
…zu einem neuerlichen Einschreiten des Verteidigers unter Hinweis auf eine erteilte Vollmacht vorerst die Zustellung mittels eines entsprechenden Vermerkes nach § 13 Abs. 1 ZustG direkt an den Liquidator des belangten Verbandes vorzunehmen." Die Vertretung der insolventen GmbH hinsichtlich einer ausgesprochenen Haftung für eine Geldstrafe wegen…
…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Amstetten als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. September…
…tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 2 Wochen bemessen und gemäß § 185 FinStrG die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 363,00 festgesetzt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der nebenbeteiligten Firma S.GesmbH mit dem Bw. für die Entrichtung der Geldstrafe ausgesprochen. Im…
…Haftungsbeteiligte, deren Haftung in Anspruch genommen werden soll, dem Verfahren zuzuziehen, wenn ihr Aufenthalt bekannt ist. Der Zuziehung des Nebenbeteiligten gemäß § 122 Abs. 1 FinStrG kommt kein Bescheidcharakter zu. Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15…
…der Verträge für das Veranlagungsjahr ihres Auslaufens vorgenommen hätte. Da gemäß § 98 Abs.3 FinStrG von den Finanzstrafbehörden eine Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten bzw. des Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden darf, wenn unter sorgfältiger Berücksichtigung der Verfahrensergebnisse nach freier Überzeugung bei der Beurteilung…
…2 bezeichneten Finanzvergehen 15 000 Euro, bei allen übrigen Finanzvergehen 33 000 Euro übersteigt, b) wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat beantragt. Im Fall eines vorausgegangenen vereinfachten Verfahrens (§ 143) ist ein solcher Antrag im Einspruch gegen die Strafverfügung…
…€ 500.000,00 bestanden hat. Dies war eine Prognose, wir sollten in diese Größenordnung kommen, da es eine persönliche Haftung des Bf. in der Größenordnung von € 200.000,00 gegeben hat. Dies ist meiner Erinnerung nach so, ich bin mir aber nicht sicher…
…1.10.2014 "anzuschließen". In Anbetracht der gemeinsamen Rechtsvertretung treten die relevanten Daten und Fristenläufe für beide gleichzeitig auf, also hatte von dem am 3.10.2014 der Rechtsvertretung des W. zugehenden Zurückweisungsbescheid auch schon die Nebenbeteiligte F. Kenntnis, sodass eine Beschwerdeeinbringung gegen diesen Bescheid…
…mir wurden damals leere Versprechungen gemacht, dass, wenn ich die Unterschrift beim Finanzamt leiste, für die Haftung des Betrags in Höhe von € 30.000,00! Nur damit meine Geschäftspartner sich aus der Schlinge befreien können, Zeit gewinnen, haben sie mich dafür benutzt und mir…
…in der Zuständigkeit des Zollamtes Wien. Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat sich im vorliegenden Beschluss nur mit dem Beschwerdeverfahren betreffend die Beschlagnahmeanordnung zu befassen. In der Beschwerdeschrift vom 29.9.2014 wurde ausgeführt, dass die andorranische F., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Eigentümerin des gegenständlichen PKWs…
…für welchen die nebenbeteiligte F GmbH gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG durch den Erstsenat zur Haftung herangezogen worden ist. Die Kostenbestimmung des Erstsenates gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und war als zutreffend unverändert zu belassen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtmittelbelehrung Gegen diese…
…Abs. 1 lit. a FinStrG wurden die Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG wurde die Haftung der Fa.B. für die über den Bw. verhängte Geldstrafe ausgesprochen. Begründend wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass es der Bw…
…Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung des Bw. in Bezug auf die Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter ergeben, sodass mit Verfahrenseinstellung vorzugehen war. Da somit auch der durch den Spruchsenat ausgesprochenen Haftung gemäß § 28 Abs. 1 FinStrG der Zweitberufungswerberin und Nebenbeteiligten Fa.T…