Als Nachweis, dass ab Jänner 2009 die GmbH Überweisungen mittels Telebanking durchgeführt hat, wurde ein Schreiben betreffend i-TANs der Bank-1 vom 22. Jänner 2009 an Ing. E. vorgelegt. Berücksichtigt man den optimalen Postlauf dieses Schreibens, wäre der Bw. tatsächlich frühestens am Freitag, dem…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren wird gemäß §§ 136 iVm. 157 FinStrG eingestellt. III. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 18…
§ 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschriften) geahndet. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 Abs. 3 FinStrG auf Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten zu erkennen. Gemäß § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 169 FinStrG wird zugleich dem Amtsbeauftragten das Recht der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingeräumt. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafen und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch GB Treuhand Steuerberatungsgesellschaft AG, Zweigniederlassung Innsbruck, 6020 Innsbruck, Mitterweg 16, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
… 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2002 betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens (§ 82 Abs. 3 FinStrG) gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG zu…
Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. März 2007 hat das Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der begründete Verdacht besteht, er habe im Jahr 2005 durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und unrichtig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen iHv. € 13.810,24…
…anzumerken ist, dass die Bw. im Hinblick auf ihren Beruf als Wirtschaftstreuhänderin eine erhöhte Verantwortung trifft, was im Rahmen der Generalprävention zu berücksichtigen ist. Die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind mit 10% der verhängten Geldstrafe, sohin mit € 140,00 zu bemessen (§ 185 Abs. 1 lit…
…Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Jänner 2010 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes Bregenz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 14. Dezember 2009…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Bestraften vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 20. März…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Dezember 2007 hat das Finanzamt N. als Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von…
…wegen der Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. Mai 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes L., vertreten durch HR Dr…
…wobei letztgenannte Bestimmung auf im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen nur insofern Anwendung findet, als die mit der sofortigen (vollen) Entrichtung verbundene erhebliche Härte gegenüber der mit einer Bestrafung zwangsläufig verbundenen und durchaus auch gewollten Härte hinausgeht (VwGH 7.5.1987, 84/16/0113). Nach eigenem Vorbringen…
…Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. November 2006 gegen den als "Ausdehnung des Bescheides über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) vom 21. Juli 2006" bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17…
…§ 80 oder 81 leg.cit. zukommenden Verständigungen und Mitteilungen daraufhin zu prüfen, ob genügend Verdachtsmomente für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind. Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des…
…11, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 30. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes S. vom 28. Juli 2005, SN 061/2005/00139-001, betreffend Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I…
…Finanzstrafsache gegen F.F., H., vertreten durch Z&M. Steuerberatungs GmbH, Wirtschaftsprüfer, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 10. August 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes S. vom 4. August 2005, SN 061…
…entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu beurteilen. Demnach genügt es…
…Mag. P., in der Finanzstrafsache gegen J.P., vertreten durch Dkfm. N., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. April 2003 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Finanzamtes S., vertreten durch Dr. E.S., vom…
…gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit dem Bescheid vom 10. Mai 1999 leitete das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein Finanzstrafverfahren nach § 33 Abs. 1 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe…