…jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (§ 311 Abs. 2 BAO). Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb…
…der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand der Erlangung der Kenntnis von zuständigkeitsbegründenden Tatsachen durch ein "anderes" Finanzamt von Bedeutung. Die Zuständigkeit des bis dahin zuständigen Amtes endet nicht damit, dass dieses Amt Kenntnis von den objektiven Voraussetzungen der Zuständigkeit…
…Lohnsteuerverfahren beim Übergang der Zuständigkeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Solange eine vorgesehene Verständigung nicht ergangen ist, können Anbringen auch noch bei der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde eingebracht werden." Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutete dies, dass zunächst zu prüfen war, wann die Zuständigkeit des…
…Finanzamt von dem seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzung Kenntnis erlangt. Nach der durch diese Bestimmung getroffenen Entscheidung ist es für den Zeitpunkt der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand entscheidend, wann das andere Finanzamt von den zuständigkeitsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat…
…der Beendigung, der Begründung und des Überganges der Zuständigkeit allein der Umstand der Erlangung der Kenntnis von zuständigkeitsbegründenden Tatsachen durch ein "anderes" Finanzamt von Bedeutung. Die Zuständigkeit des bis dahin zuständigen Amtes endet nicht damit, dass dieses Amt Kenntnis von den objektiven Voraussetzungen der Zuständigkeit…
…gegen von Finanzämtern erlassene Bescheide der unabhängige Finanzsenat (§ 1 UFSG) als Abgabenbehörde zweiter Instanz zu entscheiden, soweit nicht anderes bestimmt ist. Im Hinblick auf diese ex lege bestehende Zuständigkeit der Abgabenbehörde zweiter Instanz geht ein Antrag, der den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine…
…Der Löschung im Firmenbuch stehen daher steuerliche Bedenken entgegen (siehe hiezu § 160 Abs. 3 BAO; Ritz, BAO4, § 160 Tz 5). Die Ausstellung der von der Antragstellerin begehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung ist daher derzeit noch nicht möglich, weshalb der Antrag abzuweisen ist. Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den…
…W sollen vom Übergang der Zuständigkeit Kenntnis gehabt haben. In den am 2. Juli 2002 bzw. 24. Juli 2002 beim Finanzamt G eingereichten Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen für 2000 und 2001 werde Ort/Bw.neu als Ort der Leitung des Unternehmens angegeben. Der Bürostandort der Bw…
…auszuschließen, dass das Finanzamt W Kenntnis vom Inhalt dieses Arbeitsbogens - und damit Kenntnis vom Inhalt der do. Firmenbuchabfrage (22. April 2002) - hatte. Von dieser Sach- und Beweislage ausgehend ist auszuschließen, dass das Finanzamt W einen Übergang der örtlichen Zuständigkeit durch Einsicht in den v.a…
…Einreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärung 2005 beim Finanzamt Wien 21/22 am 3. Februar 2006 wurde vom Antragsteller mit Eingabe vom 18. Mai 2007, beim Unabhängigen Finanzsenat eingelangt am 22. Mai 2007, gemäß § 311 Abs 2 BAO der Übergang der Zuständigkeit zur Erlassung der Bescheide…
…17.6.2003, mit welchem dem Finanzamt in W die Verletzung der Entscheidungspflicht über die UVA März 1997 vom 1. April 1997 vorgeworfen wird, infolge Übergangs der Entscheidungspflicht zu diesem Anbringen auf den unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde I. Instanz und stützt seine Zuständigkeit auf § 70…
…vom 11. August 2006 das Rechtsmittel der Berufung eingebracht. Mit dem vorliegenden Antrag vom 16. Mai 2007, ha. eingelangt am 23. Mai 2007, begehrt sie gemäß § 311 BAO den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung an den UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Trotz…
…verweisen. Danach berührt der Übergang der (örtlichen) Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates geht aus dem Schreiben des Zollamtes Wien vom 19…
…Verständigung ist in Lohnsteuerangelegenheiten gegenüber dem Arbeitnehmer nur erforderlich, wenn ein über sein Anbringen durchzuführendes oder gegen ihn gerichtetes Lohnsteuerverfahren beim Übergang der Zuständigkeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist." Um eine solche Lohnsteuerangelegenheit handelt es sich aber bei der Arbeitnehmerveranlagung auf Antrag gemäß § 41 Abs…
…2 BAO jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Gemäß § 311 Abs. 3 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei…
…der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen (§ 311 Abs. 2 BAO). In rechtlicher Hinsicht ist dazu auszuführen, dass die Dw. die Verletzung der Entscheidungspflicht…
…Gemäß § 6 AVOG endet die Zuständigkeit einer Abgabenbehörde für die Erhebung von Abgaben, außer bei Erlassung eines Delegierungsbescheides, mit dem Zeitpunkt, in dem eine andere Abgabenbehörde von den ihre Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt. Vom Übergang der Zuständigkeit ist der Abgabepflichtige in Kenntnis zu sezten…
…kann jede Partei, der gegenüber der Bescheid zu ergehen hat, den Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Abs.3: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer…
…ungeachtet der im Berufungsverfahren der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 276 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung - die Entscheidung über Berufungen dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" geht damit wegen der für…
…ungeachtet der im Berufungsverfahren der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 276 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung - die Entscheidung über Berufungen dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz obliegt. Ein Antrag auf "Übergang der Zuständigkeit auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz" geht damit wegen der für…