RIS AI
910 Treffer91 msnur geltende Fassungen
EAS 886Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften; Frage der steuerlichen Zurechnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3687/1-IV/4/9629.05.1996

…abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

  Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…

EAS 381KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/9402.02.1994

  Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…

EAS 489Grenzüberschreitender Transfer von Finanzmitteln zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/24-IV/4/9408.08.1994

…eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand…

EAS 524Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/9411.11.1994

Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…

EAS 650Gewinnausschüttungen an eine luxemburgische Handels-Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/23/1-IV/4/9512.06.1995

Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…

EAS 780Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/9515.12.1995

…als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt werden). Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber grundsätzlich…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der…

EAS 825Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 4/3-IV/4/9605.03.1996

  Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…

EAS 861Schweizerische Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 61/1-IV/4/9629.04.1996

…sind nunmehr günstiger in der Schweiz zu erlangen), dann ist die hiedurch erzielte Gewinnvermehrung sicherlich das Ergebnis einer erfolgreichen Geschäftsführung. Ob allerdings die Mehrgewinne steuerlich der schweizerischen Basisgesellschaft zuzurechnen sind, ist fraglich und hängt vom Ergebnis einer sorgfältigen Funktionsanalyse ab, in der festzustellen sein wird…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…

EAS 968Deutsche Sponsorzahlungen an österreichische Sportlerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 28/2-IV/4/9611.11.1996

…für die dort genannten natürlichen Personen. Sollte in der hier maßgebenden Sachverhaltsbeurteilung (nämlich bei der Beurteilung, wem die deutschen Kopfsponsorgelder steuerlich als Einkünfte zuzurechnen sind) Unstimmigkeiten auftreten, müsste hierüber ein internationales Verständigungsverfahren geführt werden; dieses wäre aber nur dann erfolgversprechend, wenn nicht der Fall einer…

EAS 220Stille Beteiligung an inländischer GesmbH über eine deutsche KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 580/1/1-IV/4/9218.12.1992

…Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in Deutschland sondern in Österreich ansässig. Allerdings ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge…

EAS 327Kreditvergabe nach Thailand durch die US-Filiale einer österreichischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/10/1-IV/4/9329.10.1993

  Fließen einer in Österreich ansässigen Bank Zinsen aus Thailand zu, so finden darauf die Bestimmungen des Artikels 11 des DBA-Thailand Anwendung. Der bloße Umstand, dass die den Zinsenzahlungen zugrunde liegende Kreditvergabe durch einer US-Filiale der österreichischen Bank, sonach durch eine in den…

EAS 244Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/9312.03.1993

…Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen Korrekturen möglichst vorzubeugen. 12. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 557Errichtung eines Verkaufslokals in Slowenien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4502/41-IV/4/9402.01.1995

Weitet ein österreichisches Handelsunternehmen seine Geschäftstätigkeit durch Errichtung eines Verkaufslokals auf Slowenien aus, besteht seitens des Bundesministeriums für Finanzen die Bereitschaft, bis zum Wirksamwerden des mit Slowenien in Verhandlung stehenden Doppelbesteuerungsabkommens durch Ausnahmegenehmigungen gemäß § 48 BAO eine internationale Doppelbesteuerung unter Steuerfreistellung der der slowenischen Betriebstätte…

EAS 691"Indemnification clause" eines Leasingvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3430/1/1-IV/4/9501.08.1995

…steuerlich unbedenklichen) Geschäftsleben regelmäßig mit einem derartigen Inhalt verwendet wird. Dass die Klausel aber jedenfalls keinen eindeutigen Inhalt hat, wird dadurch verdeutlicht, dass erst durch eine nachträgliche Interpretation seitens der Vertragsteile die erforderliche Klarheit herbeigeführt werden konnte. Die Frage, wem die Leasinggüter nun wirklich steuerlich…

EAS 708Änderung einer Betriebstättenerrichtung in eine Tochtergesellschaftserrichtung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1009/4/1-IV/4/9501.09.1995

…indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung Vorbereitungsarbeiten für die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren, sondern nur vor Ort durch das…

EAS 788Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/1-IV/4/9604.01.1996

…dem DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden, ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist. Ist der Sachverhalt als Fall von "Treaty shopping" durch eine Steueroasengesellschaft zu sehen, wird keine Berechtigung zur Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung…

EAS 869Dividendenbezug aus Österreich durch eine deutsche Organtochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9630.04.1996

…den sonst für sie nach Art. 10a DBA-Deutschland vorgesehenen 15-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerabzug zu umgehen, wird die Konstruktion sich möglicherweise als steuerlich nicht anzuerkennende Missbrauchsgestaltung darstellen. Dies wird insbesondere dann vorliegen, wenn im Sinn der deutschen Steueroasenjudikatur entweder wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe für…