Findok · EAS-Auskünfte
EAS 968
Deutsche Sponsorzahlungen an österreichische Sportlerin
geltende FassungEAS-AuskunftL 28/2-IV/4/96vom 11.11.1996
Wortlaut laut Findok
Erhält eine österreichische GMBH von einem
deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine
Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen
Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann
unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in
den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen
inländischen Besteuerung. Solange daher auch auf deutscher Seite der
Einkünftefluss als solcher zwischen dem deutschen Sponsor und der
inländischen GMBH anerkannt wird, kann Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz
DBA-Deutschland nicht zur Anwendung gelangen; denn die zitierte
Abkommensbestimmung gilt nur für die dort genannten natürlichen
Personen. Sollte in der hier maßgebenden Sachverhaltsbeurteilung
(nämlich bei der Beurteilung, wem die deutschen Kopfsponsorgelder
steuerlich als Einkünfte zuzurechnen sind) Unstimmigkeiten auftreten,
müsste hierüber ein internationales Verständigungsverfahren
geführt werden; dieses wäre aber nur dann erfolgversprechend, wenn
nicht der Fall einer Doppelnichtbesteuerung (oder Quasi-Nichtbesteuerung)
vorliegt.
11. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 28/2-IV/4/96
- Stammnummer
- 15105
- Gültig
- 11.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF