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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 968

Deutsche Sponsorzahlungen an österreichische Sportlerin

geltende FassungEAS-AuskunftL 28/2-IV/4/96vom 11.11.1996

Wortlaut laut Findok

  Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen inländischen Besteuerung. Solange daher auch auf deutscher Seite der Einkünftefluss als solcher zwischen dem deutschen Sponsor und der inländischen GMBH anerkannt wird, kann Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland nicht zur Anwendung gelangen; denn die zitierte Abkommensbestimmung gilt nur für die dort genannten natürlichen Personen. Sollte in der hier maßgebenden Sachverhaltsbeurteilung (nämlich bei der Beurteilung, wem die deutschen Kopfsponsorgelder steuerlich als Einkünfte zuzurechnen sind) Unstimmigkeiten auftreten, müsste hierüber ein internationales Verständigungsverfahren geführt werden; dieses wäre aber nur dann erfolgversprechend, wenn nicht der Fall einer Doppelnichtbesteuerung (oder Quasi-Nichtbesteuerung) vorliegt. 11. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

steuerliche Zurechnunginländische GesellschaftDoppelnichtbesteuerungVerständigungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 28/2-IV/4/96
Stammnummer
15105
Gültig
11.11.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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