Findok · EAS-Auskünfte
EAS 780
Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/95vom 15.12.1995
Wortlaut laut Findok
Wurde von in Deutschland ansässigen Gesellschaftern
gemeinsam mit einem österreichischen Gesellschafter in Österreich eine
GmbH & CO KG errichtet, die das Verlagsgeschäft betreibt und
Lizenzeinkünfte aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, USA,
Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der
Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal (mit den
nichtdeutschen Staaten) abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nur insoweit
Anwendung, als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte
dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn
die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten,
könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen
Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt
werden).
Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber
grundsätzlich verpflichtet, ihre Quellenbesteuerungen auf Grund ihrer mit
Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen einzuschränken; denn
Deutschland muss für die deutschen Gesellschafter die
Ansässigkeitsbescheinigung ausstellen (siehe Ziffer 53 des OECD-Kommentars
1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens).
Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung
einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte
Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von
§ 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des
OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens aufgezeigten
Konzept).
15. Dezember
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
steuerliche ZurechnungLizenzgebührQuellensteuerAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungAnrechnung der ausländischen SteuerZurechnung von Einkünften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1018/13/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 16821
- Gültig
- 15.12.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF