Findok · EAS-Auskünfte
EAS 691
"Indemnification clause" eines Leasingvertrages
geltende FassungEAS-AuskunftH 3430/1/1-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Ob die Voraussetzungen des Abschnittes 4 Abs. 3 der
Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als
wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der
Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt
sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen:
"The Lessee will indemnify the Lessor from and
against all losses, liabilities, damages, injuries, claims, penalties, demands
and expenses legal or otherwise (collectively referred to als "Losses") arising
out of the manufacture, leasing, possession, ownership, use
...".
Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass die
Verpflichtung des Leasingnehmers, dem Leasinggeber "all losses" abzugelten auch
die Verpflichtung inkludiert, eine im Leasingzeitraum eingetretene Wertminderung
zu ersetzen. Der gutachtlichen Äußerung eines gerichtlich beeideten
Dolmetsches für die englische Sprache kann jedenfalls nicht gefolgt werden,
wenn er vermeint, dass der Ausdruck "losses" in der fachsprachlichen Verwendung
nicht auch Wertminderungen umfassen kann. Allein das allgemein bekannte "Profit
and Loss Statement" (G&V-Rechnung) bezieht sich auch auf die im
Betriebsvermögen eingetretenen gewinnkürzenden
Wertminderungen.
Es ist aber einzuräumen, dass die Klausel durchaus
auch so verstanden werden kann, dass sich der Leasinggeber hiedurch vor
Ansprüchen, die von dritter Seite geltend gemacht werden, absichern wollte.
Dafür würde sprechen, wenn dargelegt werden kann, dass es sich hierbei
um einen Standardtext handelt, der im (steuerlich unbedenklichen)
Geschäftsleben regelmäßig mit einem derartigen Inhalt verwendet
wird.
Dass die Klausel aber jedenfalls keinen eindeutigen Inhalt
hat, wird dadurch verdeutlicht, dass erst durch eine nachträgliche
Interpretation seitens der Vertragsteile die erforderliche Klarheit
herbeigeführt werden konnte.
Die Frage, wem die Leasinggüter nun wirklich
steuerlich zuzurechnen sind, insb. ob die nachträgliche authentische
Vertragsinterpretation möglicherweise eine (unbeachtliche) Vertragsnovation
darstellt oder nicht, lässt sich jedenfalls nicht als ein bloßes
Übersetzungsproblem bezeichnen. Um diese Frage zu beantworten, bedarf es
einer eingehenden Durchleuchtung der gewählten Gestaltung, wobei es weniger
auf die Formalseite als vielmehr auf den tatsächlichen Geschehnisablauf
ankommt.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 3430/1/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16932
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF