Findok · EAS-Auskünfte
EAS 788
Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-Auskunft04 0101/1-IV/4/96vom 04.01.1996
Wortlaut laut Findok
Veräußert eine schweizerische
Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer
österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich
den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob
diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung
zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem
DBA-Österreich/Schweiz berechtigt ist oder nicht, darnach zu entscheiden,
ob nach österreichischem Recht die Gewinnausschüttung steuerlich dem
Erwerber oder dem Veräußerer zuzurechnen ist.
Ist der Sachverhalt als Fall von "Treaty shopping" durch
eine Steueroasengesellschaft zu sehen, wird keine Berechtigung zur
Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung nach dem
österreichisch-schweizerischen DBA bestehen (in diesem Sinn EAS 759 v.
21.11.95).
Liegt hingegen kein Fall von Treaty shopping vor, wird der
anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach
österreichischem Recht steuerlich anerkannt und rechnet auch die
eidgenössische Steuerverwaltung die nach der Veräußerung von der
österreichischen Gesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung noch dem
schweizerischen Veräußerer (als nachträgliche
Gewinnausschüttung und nicht bloß als Bestandteil des
Veräußerungspreises) zu, würde die
Quellensteuerentlastungsberechtigung nach dem DBA-Schweiz auf
österreichischer Seite grundsätzlich anzuerkennen sein.
4.
Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Beteiligungsveräußerungsteuerliche ZurechnungZurechnungSteuerentlastungKapitalertragsteuerSteueroase
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 0101/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16636
- Gültig
- 04.01.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF