…betrachtet werden, da nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (vgl. das Erkenntnis vom 4.9.2014, 2011715/0149, und der dort zitierten Judikatur) Zurechnungsobjekt von Einkünften derjenige ist, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietende Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich…
…protokollierten Einzelunternehmens des Baumeisters *** (nachfolgend: B). Sie habe mit Stichtag 31. Dezember 2003 den Betrieb der ******** GmbH & Co KG und die im steuerlichen Sonderbetriebsvermögen befindlichen Liegenschaften übernommen. Die zuvor mit Stichtag 31. Dezember 2000 vollzogene Entkoppelung des Eigentums an den Immobilien vom Betrieb im Rahmen…
…Form der Delegierung von bestimmten Aufgaben gehört zu den Merkmalen, die vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung bei der Bestimmung des durch eine Mehrzahl von Merkmalen gekennzeichneten Typusbegriffes des steuerlichen Dienstverhältnisses verlieren. Zu dem Umstand, dass die Führung der laufenden Geschäfte nicht in den…
…dass die Zurechnung der Einkünfte unmittelbar an die natürliche Person insbesondere dann erfolgen solle, wenn die Kapitalgesellschaft in Hinblick auf die betreffende Tätigkeit selbst Marktchancen nicht nutzen kann und über keinen eigenständigen sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt. Die steuerliche Anerkennung der…
…so die abschließenden Berufungsausführungen des steuerlichen Vertreters - in keinster Weise über das Honorar (auch nicht durch etwaige Vergütungen) verfügen könne, da dieses an die Y-GmbH. überwiesen und von dieser auch nicht an den Bw. weitergeleitet werde bzw. auch keine Zurechnung aufgrund einer höchstpersönlichen Tätigkeit…
…dem entsprechenden Bankkonto eingegangen seien noch den von der B-GmbH an Herrn G ausgestellten Provisionsgutschriften entsprechen. Hinsichtlich der vom steuerlichen Vertreter angesprochenen Differenzen seien keine Ermittlungen durchgeführt worden, abgesehen von der Tatsache, dass bei einer entsprechenden Zurechnung der Provisionen beim Bw., was bestritten werde…
…der Bw. diese Beträge keinesfalls kassiert habe, so ist ihm zu entgegnen, dass die steuerliche Zurechnung der strittigen Provisionen beim Bw. durch die Abgabenbehörde nicht auf Grund der angeführten "Gutschrift" erfolgte, sondern auf Grund der in den Jahren 1995 bis 1997 getätigten Umsätze bzw. zugeflossenen…
…abhängt, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies wäre beispielsweise nicht anzunehmen, wenn eine niederländische Muttergesellschaft eine an ihre österreichische Tochtergesellschaft zu vergebende Lizenz zunächst einer niederländischen Tochtergesellschaft erteilt und diese sodann beauftragt, ihrerseits…
Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
…eine Einlage in das Betriebsvermögen der deutschen Betriebstätten der beiden Gesellschafter dar; es ist diesfalls aus österreichischer Sicht nicht möglich, dass sich die Gesellschafter mit steuerliche Wirkung Zinsen für diese Innentransaktion zahlen. Der Umstand, dass seitens der deutschen Steuerverwaltung im gegebenen Zusammenhang insgesamt kein Zinsenaufwand…
Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…
Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…
…als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die deutschen Gesellschafter in Österreich einen Zweitwohnsitz hätten, könnte die DBA-Anwendungsvoraussetzung einer inländischen Ansässigkeit in Bezug auf die nichtdeutschen DBA-Partnerstaaten bescheinigt werden). Die genannten nichtdeutschen Staaten sind aber grundsätzlich…
…American Depositary Receipts) auf dem US-Kapitalmarkt anbietet, dann ist die Frage, wem die österreichischen Dividenden steuerlich zuzurechnen sind (der US-Depotbank oder den Erwerbern der ADRs) nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu entscheiden. Der Umstand, dass jeder ADR-Inhaber mit der Annahme der…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: "Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage…
…sind nunmehr günstiger in der Schweiz zu erlangen), dann ist die hiedurch erzielte Gewinnvermehrung sicherlich das Ergebnis einer erfolgreichen Geschäftsführung. Ob allerdings die Mehrgewinne steuerlich der schweizerischen Basisgesellschaft zuzurechnen sind, ist fraglich und hängt vom Ergebnis einer sorgfältigen Funktionsanalyse ab, in der festzustellen sein wird…
Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…
…für die dort genannten natürlichen Personen. Sollte in der hier maßgebenden Sachverhaltsbeurteilung (nämlich bei der Beurteilung, wem die deutschen Kopfsponsorgelder steuerlich als Einkünfte zuzurechnen sind) Unstimmigkeiten auftreten, müsste hierüber ein internationales Verständigungsverfahren geführt werden; dieses wäre aber nur dann erfolgversprechend, wenn nicht der Fall einer…
…Beteiligungserträge aus Österreich bezieht; da eine bloße Mitunternehmerschaft aus der Sicht des österreichischen Einkommensteuerrechts kein Steuerpflichtiger ist, müssen die Beteiligungserträge den dahinter stehenden KG-Gesellschaftern steuerlich zugerechnet werden; und diese sind nicht in Deutschland sondern in Österreich ansässig. Allerdings ist zu beachten, dass die Beteiligungserträge…