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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 650

Gewinnausschüttungen an eine luxemburgische Handels-Holdinggesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftL 162/23/1-IV/4/95vom 12.06.1995

Wortlaut laut Findok

Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde, um die bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu umgehen. Der Umstand, dass es sich bei der luxemburgischen Gesellschaft um eine "Briefkastenfirma"(ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb und deswegen keine Leistung erbringen kann; VwGH 22.3.95, 93/13/0076) handelt, lässt annehmen, dass eine der beiden vorgenannten Gegebenheiten vorliegt und dass aus diesem Grund weder eine Entlastung nach § 94a EStG noch eine nach dem DBA-Luxemburg möglich ist. 12. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

steuerliche ZurechnungMissbrauchTreuhandfunktionUmgehungshandlungKapitalerträgeKapitalertragsteuerBriefkasteneigenschaftBriefkastengesellschaftMissbrauchsverdacht

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
L 162/23/1-IV/4/95
Stammnummer
17146
Gültig
12.06.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF