Findok · EAS-Auskünfte
EAS 650
Gewinnausschüttungen an eine luxemburgische Handels-Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftL 162/23/1-IV/4/95vom 12.06.1995
Wortlaut laut Findok
Wird von einer liechtensteinischen
Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen
(u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft)
verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine
Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst
festzustellen, ob bei dieser Gestaltung
die
Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines
Treuhänders ist, dem die
Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder
Rechtsmissbrauch
vorliegt, weil diese Umwegkonstruktion nur deshalb gewählt wurde, um die
bei Direktausschüttung nach Liechtenstein anfallende KESt zu
umgehen.
Der Umstand, dass es sich bei der
luxemburgischen Gesellschaft um eine "Briefkastenfirma"(ein Unternehmen, das
keinen geschäftlichen Betrieb und deswegen keine Leistung erbringen kann;
VwGH 22.3.95, 93/13/0076) handelt, lässt annehmen, dass eine der beiden
vorgenannten Gegebenheiten vorliegt und dass aus diesem Grund weder eine
Entlastung nach § 94a EStG noch eine nach dem DBA-Luxemburg möglich
ist.
12. Juni
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA L (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 54/1964
steuerliche ZurechnungMissbrauchTreuhandfunktionUmgehungshandlungKapitalerträgeKapitalertragsteuerBriefkasteneigenschaftBriefkastengesellschaftMissbrauchsverdacht
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 162/23/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17146
- Gültig
- 12.06.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF