…Mit dem Erfordernis der Betriebsnotwendigkeit wird Bezug genommen auf eine im Geltungsbereich des § 11 EStG 1972 in der Rechtsprechung behandelte Problematik der Umgehungshandlungen durch entsprechende Einlagengestaltungen (durch nur für wenige Tage getätigte Einlagen). Wird die Einlage lediglich zu Zwecken des Ausgleichs von (zu hohen) Entnahmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Gabriele Soini-Wolf und die weiteren Mitglieder Dr. Susanne Zankl, Dr. Walter Zisler und Dr. Othmar Sommerauer über die Berufung der Firma XY-Apotheke , vertreten durch Dr. Huber Wth und Stb GmbH & CoKG, 5020 Salzburg, Fürstenallee…
…seien, Doralt führe dazu im Kommentar zum Einkommensteuergesetz zu § 11a in der Tz 28 Folgendes aus: "Dem Begriff der betriebsnotwendigen Einlage kann kein über den Zweck, offensichtliche Umgehungshandlungen vermeiden zu wollen, hinausgehender Inhalt beigemessen werden. Dieser engen Sichtweise entsprechen derzeit auch die Einkommensteuer-Richtlinien. Jeder…
Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu. Wird nun in einem derartigen Fall wegen…
Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…
Werden von einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen drei Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur "Wegzugsbesteuerung", da durch den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
weitere GZ. RV/6300009/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Meister und die fachkundigen Laienrichter Mag. Anton Möslinger-Gehmayr und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen 1. A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
…Kommanditisten, die im Rahmen von Dienstverhältnissen zur Komplementär- GmbH "geschäftsführerähnlich" tätig werden, ohne zu handelsrechtlichen Geschäftsführern bestellt zu sein, die Zwischenschaltung der GmbH als steuerlich motivierte Umgehungshandlung iSd § 22 BAO an, wenn die Kommanditisten in Wahrheit für die KG ("in deren wirtschaftlichem Interesse") handeln, und…
1.2. Beweiswürdigung: Diese entscheidungswesentlichen Feststellungen beruhen auf der dem Bundesfinanzgericht übermittelten Akten, den Ermittlungen des BFG und den Ausführungen in der Niederschrift vom 29. April 2026. Zudem liegt laut Aktenlage und Vorbingen der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung und in der E-Mail…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, wegen der Finanzvergehen der teils versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 tw. iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Juli 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Bescheidbeschwerde des Beschwerdeführers Wien , vertreten durch Backhausen Rechtsanwalts GmbH, Am Lugeck 7, 1010 Wien, diese vertreten durch Dr. Georg Backhausen und durch Dr. Katharina Langer, in der Fassung des Ergänzungsschriftsatzes vom 5…
Den zitierten Erläuterungen und Einreihungshinweisen zum Harmonisierten System und den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur ist gemeinsam, dass die Anzahl der Sitzreihen, der Sitzplätze, die Frachtkapazität und die Ausstattung der Fahrzeuge wesentliche Kriterien für die Einreihung von so genannten Pick-ups darstellen. Auch bei Berücksichtigung dieser…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Stadt beim Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. H. P, den Richter Mag. B.L, die fachkundigen Laienrichter Mag.a I.S und Mag. N.G, in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, und Dr. Vn. Nn, ebendort, vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…