Findok · EAS-Auskünfte
EAS 381
KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/94vom 02.02.1994
Wortlaut laut Findok
Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der
österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von
jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem
Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind
grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der
Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien
an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an einen anderen
Steuerausländer veräußert, so wird in erster Linie zu
untersuchen sein, ob diese Veräußerung unter Bedingungen zustande
gekommen ist, die dazu führen, dass die Nutzungsrechte an dem
Kapitalvermögen auch tatsächlich auf den Erwerber übergegangen
sind. Ist dies der Fall, werden Dividendenzahlungen nach der
Veräußerung grundsätzlich dem neuen Eigentümer zuzurechnen
sein; und zwar auch dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - der neue
Eigentümer eine Dividendenauszahlung an den Veräußerer
wünscht.
Nur dann, wenn eine Anteilsabtretung
nach Zustandekommen eines
Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgt ist, wird die von diesem
Gewinnverteilungsbeschluss betroffene Dividendenausschüttung noch dem
Veräußerer zugerechnet (und dies selbst dann, wenn der
Veräußerer die Gesellschaft anweist, die Dividende dem neuen
Aktionär auszuzahlen; siehe ministerielle Anfragenbeantwortung in SWK 1991,
Heft 8, AI, S 120).
Die vorstehenden Auffassungen stehen allerdings unter dem
Vorbehalt, dass diese auch von der jeweiligen Steuerverwaltung des
DBA-Partnerstaates geteilt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste
die Frage im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens einer
international abgestimmten Lösung zugeführt werden.
2. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
steuerliche ZurechnungZurechnungKapitalerträgeKapitalertragsteuerabzugRückzahlungsantragRückerstattungsverfahrenVeräußerungsvorgangVerständigungsverfahrenAnteilsveräußerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 51/9/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17850
- Gültig
- 02.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF