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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 524

Verlustvortragsbeschränkung bei deutscher Organtochtergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 140/75/1-IV/4/94vom 11.11.1994

Wortlaut laut Findok

Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach § 21 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 Z 2 EStG) die nach deutschem Steuerrecht bestehenden deutschen Organschaftsverhältnisse unberücksichtigt bleiben müssen. Beteiligt sich daher eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organtochter einer anderen deutschen Kapitalgesellschaft ist, als atypischer stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann sind allfällige Verlustanteile, die die deutsche Kapitalgesellschaft aus ihrer Beteiligung an der österreichischen "Kapges. & Still" erleidet nur dann von der Vortragsfähigkeit auf Gewinnanteile späterer Jahre ausgeschlossen, wenn das übrige Einkommen des deutschen stillen Gesellschafters für die Verlustverwertung auf deutscher Seite ausreicht. Hierbei ist nur auf die Einkommensverhältnisse des beschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters (dies ist die deutsche Organtochtergesellschaft) ohne Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse anderer Rechtsträger des deutschen Organkreises abzustellen. 11. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

steuerliche ZurechnungZurechnung der EinkünfteDurchgriffsbesteuerungBeteiligungVerlusteVerlustvortragVerlustbeteiligungenatypische stille Gesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 140/75/1-IV/4/94
Stammnummer
17547
Gültig
11.11.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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