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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 708

Änderung einer Betriebstättenerrichtung in eine Tochtergesellschaftserrichtung

geltende FassungEAS-AuskunftS 1009/4/1-IV/4/95vom 01.09.1995

Wortlaut laut Findok

  Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen Ergebnissen führen: Einerseits könnten die angemieteten und im Umbau begriffenen Räumlichkeiten als Betriebstätte (im Sinn der §§ 29 BAO, 81 EStG und Art. 4 DBA-Deutschland) der deutschen GmbH in Österreich gewertet werden, die in der Folge in eine inländische Tochter-GmbH eingebracht wurde. Die buchmäßige Behandlung dieser Vorgänge kann Anhaltspunkt dafür geben, ob diese Sachverhaltsvariante vorliegt. Der Sachverhalt kann indessen durchaus auch so gesehen werden, dass die Geschäftslokalanmietung und -adaptierung Vorbereitungsarbeiten für die Tochtergesellschaftserrichtung sind und demzufolge steuerlich der schließlich tatsächlich gegründeten Tochtergesellschaft zuzurechnen sind. Welche der beiden Varianten tatsächlich verwirklicht wurde kann nicht im ministeriellen EAS-Verfahren, sondern nur vor Ort durch das zuständige Finanzamt geklärt werden. Jedenfalls wird im Bereich der Einkommens- und Umsatzbesteuerung eine einheitliche Beurteilung zu erfolgen haben, die im übrigen auch auf deutscher Seite korrespondierend gesehen werden muss. Eine Umsatzsteuerentlastung kann im Fall beider Varianten in Österreich herbeigeführt werden; im Fall des Bestandes einer Betriebstätte zugunsten der deutschen GmbH beim Betriebstättenfinanzamt (nicht Finanzamt Graz-Stadt), im Fall der Behandlung des Gesamtvorganges als Errichtung einer inländischen Tochtergesellschaft zugunsten der inländischen Tochtergesellschaft. 1. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Inlandsbetriebstättesteuerliche Zurechnungbetriebstättenbegründende RäumlichkeitenSteuerentlastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
S 1009/4/1-IV/4/95
Stammnummer
16918
Gültig
01.09.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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