Findok · EAS-Auskünfte
EAS 244
Seminarveranstaltende KEG mit deutschem Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskunftG 2117/1/1-IV/4/93vom 12.03.1993
Wortlaut laut Findok
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer
österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von
Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der
Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich
freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in
Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8
DBA-Deutschland.
Die inländischen Räumlichkeiten der Erwerbs-KG
stellen für den deutschen Kommanditisten eine inländische
ständige Einrichtung dar, die jedenfalls inländische Steuerpflicht
auslöst.
Veranstaltet die Erwerbs-KG auch in Deutschland Seminare -
ohne dort über ständige Einrichtungen zu verfügen - werden die
hiebei erzielten Gewinne genauso der österreichischen "ständigen
Einrichtung" zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein, wie dies
etwa der Fall ist, wenn österreichische Betriebe ihre Aktivitäten auf
Deutschland ausweiten, ohne dort eine Betriebstätte zu
begründen.
Eine davon abweichende Beurteilung könnte sich dann
ergeben, wenn die beiden Gesellschafter der österreichischen Erwerbs-KG in
Deutschland Einzelvorträge (ohne "Unterrichtscharakter" im Sinn des
BMF-Erlasses AÖF Nr. 184/1984) abhalten, hinsichtlich derer
gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland das
Besteuerungsrecht Deutschland zusteht.
Es empfiehlt sich, die steuerlichen Konsequenzen mit den
örtlich zuständigen Abgabenbehörden der beiden Staaten
abzustimmen, um nachträglichen abweichenden finanzbehördlichen
Korrekturen möglichst vorzubeugen.
12.
März 1993 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
freier Berufsteuerliche ZurechnungZurechnung von Einkünftendauerhafte Geschäftseinrichtungunterrichtende Tätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2117/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18158
- Gültig
- 12.03.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF