Findok · EAS-Auskünfte
EAS 327
Kreditvergabe nach Thailand durch die US-Filiale einer österreichischen Bank
geltende FassungEAS-AuskunftB 3307/10/1-IV/4/93vom 29.10.1993
Wortlaut laut Findok
Fließen einer in Österreich ansässigen Bank
Zinsen aus Thailand zu, so finden darauf die Bestimmungen des Artikels 11 des
DBA-Thailand Anwendung. Der bloße Umstand, dass die den Zinsenzahlungen
zugrunde liegende Kreditvergabe durch einer US-Filiale der österreichischen
Bank, sonach durch eine in den USA gelegene Betriebstätte, erfolgt und dass
folglich die Zinsenzahlungen dem Betriebsergebnis der US-Filiale zuzurechnen
sind, ändert nichts an der Anwendbarkeit des Doppelbesteuerungsabkommens
zwischen Österreich und Thailand. Denn gemäß Artikel 1 des
Abkommens können alle in Österreich ansässigen natürlichen
und juristischen Personen die Abkommensvorteile in Anspruch nehmen.
29. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA T (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Thailand (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 263/1986
- Art. 1 DBA T (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Thailand (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 263/1986
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3307/10/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17987
- Gültig
- 29.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF