…das ausschließliche Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland zu. Nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht in Anspruch, dann kann der österreichische Arbeitgeber die Bezüge ohne Lohnsteuerabzug zur Auszahlung bringen. In diesem Fall ist weder ein "L16" an das österreichische Betriebstättenfinanzamt zu übermitteln, noch ist zur Zeit ein Datenaustausch mit…
…von der italienischen Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen Rückkehr zum Wohnsitz wäre aber für die Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend. Damit daher unter derartigen Gegebenheiten der österreichische Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen…
…dem Ausmaß der spanischen Besteuerung als die berufliche Tätigkeit auf spanischem Staatsgebiet ausgeübt wird. Bezugsteile, die auf berufliche Zwischenaufenthalte in Österreich oder Drittstaaten entfallen unterliegen hingegen weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Der Umstand, dass die DBA-steuerfreien Bezugsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich anzusetzen sind…
Wird ein in Schweden ansässiger schwedischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen (ohne schwedischer Betriebstätte) als Dienstnehmer angestellt und übt der Schwede seine dienstliche Tätigkeit überwiegend auf schwedischem Staatsgebiet aus, wobei auf österreichischem Staatsgebiet lediglich Kurzaufenthalte für Firmenbesprechungen uä. stattfinden, so steht das Besteuerungsrecht an den…
Übernimmt ein schweizerisches Bauunternehmen als Subauftragnehmer einen Bauauftrag an einer inländischen Baustelle ohne dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel…
…täglichen Lebens ist kaum vorstellbar, dass eine derart intensive Betätigung in Österreich, die jährlich eine 10monatige Anwesenheit erfordert, für ein ausländisches Unternehmen ohne inländischen Stützpunkt mit Betriebstätteneigenschaft im Sinn des § 29 BAO erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird zu beachten sein, dass auch jene Räumlichkeiten…
…für die Dauer von 1 Monat reicht hiefür aus), gemäß § 47 Abs. 1 in Verbindung mit § 81 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist; wobei diese Verpflichtung nicht davon abhängt, dass auch im Sinn des Art. 5 DBA-Großbritannien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Es deutet Vieles…
…freizustellen. Gemäß Artikel XI Abs. 1 DBA-USA (eine der wenigen Bestimmungen, die bei Doppelansässigkeit weiterhin ihre Gültigkeit behalten) ist die US-Staatspension von der Besteuerung in Österreich (ohne Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Umgekehrt, sind jedoch die USA nicht verpflichtet, die österreichische Sozialversicherungspension bei…
…die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Die deutsche GmbH ist…
…Solisten als Dienstnehmer engagiert, unterliegt der hiefür gezahlte Arbeitslohn dem österreichischen Lohnsteuerabzug (Art. 10 DBA-Frankreich); der Umstand, dass im DBA-Frankreich für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit keine (dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete) "Künstlerklausel" vorgesehen ist, ist im gegebenen Zusammenhang ohne Bedeutung. 27…
…auch wesentliche Ergebnisse seiner Forschungsarbeit veröffentlicht (ohne aber irgendwelchen tätigkeitsbezogenen Weisungen der Universität zu unterliegen oder organisatorisch in den universitären Institutsbetrieb eingegliedert zu sein), ist sonach der Vertrag mit der inländischen Universität nicht als Dienstvertrag zu werten, dann unterliegen die Einkünfte zwar nicht dem Lohnsteuerabzug…
…den Lohnsteuerabzug optiert noch der Gestellungsnehmer die Arbeitslöhne in der Bemessungsgrundlage für den 20-prozentigen Steuerabzug belässt und wenn schließlich die verbleibende Restabzugssteuer vom Arbeitskräftegesteller rückgefordert wird, führt der angestrebte Weg zur internationalen Doppelnichtbesteuerung. Angesichts des Risikos, das für Steuerabzugspflichtige besteht, wenn sie - ohne Regressmöglichkeit…
…ist sodann - ebenfalls ohne Berücksichtigung des DBA - die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer festzustellen. Bei diesem zweiten Schritt werden die in- und ausländischen sonstigen Bezüge mit einem Steuersatz von 6% belastet, und zwar dadurch, dass die inländischen sonstigen Bezüge mit dem 6%igen Lohnsteuerabzug "endbesteuert" bleiben…
…Folge, daß die Gehaltsfortzahlung als "Bezug für frühere Dienstleistungen" (ohne Ähnlichkeitserfordernis mit den Ruhegehältern) doch der Besteuerung in Österreich entzogen und Deutschland als Wohnsitzstaat zugewiesen sind. Unter den gegebenen Umständen vertritt das BM für Finanzen daher die Auffassung, daß die inländische Lohnsteuerabzugspflicht wahrzunehmen ist. Nur…
…gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes eigene Rechtspersönlichkeit und es galten für sie subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, ohne dass sie jedoch selbst eine GmbH geworden wäre. Da diese Sondergesellschaft sonach nicht durch den privatrechtlichen Akt einer Gesellschaftsgründung, sondern unmittelbar durch Gesetz geschaffen wurde…
…nur darin gelegen, die Leistungskraft der Sportler zu stärken, ohne dass eine ausreichend unmittelbare Einflussnahme auf das sportliche Wettkampfereignis stattfindet, wird der Sporttrainer nicht als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein. In diesem Fall wäre der Lohnsteuerabzug nach dem progressiven Tarif (§ 70 Abs. 2 Z…
…inländischen Betriebstätten zurechenbaren Gewinne ein. Dieser Umstand bleibt aber hinsichtlich der vom DBA nicht berührten Steuerangelegenheiten ohne Auswirkung; daher wäre z.B. die schweizerische Gesellschaft zum Lohnsteuerabzug für ihren österreichischen Dienstnehmer verpflichtet. 28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach Maßgabe der vorgesehenen Tagessätze ohne Lohnsteuerbelastung abgegolten werden kann. Denn "Reisen" sind keine Fahrten zu einem Tätigkeitsmittelpunkt, sondern nur Auswärtsfahrten die von diesem aus angetreten werden. Obgleich die vom inländischen Arbeitgeber im Zusammenhang mit den laufenden Entsendungen nach Prag gezahlten Reisediäten lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitslohn darstellen…
…Ob diese Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden könnte, bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner weiteren Untersuchungen, denn im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung die in Z 9 des…
…2 DBA-Deutschland ist darauf zurückzuführen, daß im gegenständlichen Fall bei Anwendung dieser Bestimmung von einem inländischen Arbeitgeber auszugehen ist (ohne daß diesen - bei Anerkennung des Gestellungsvertrages zwischen den zwei Gesellschaften - eine Lohnsteuerabzugspflicht trifft). Das inländische Besteuerungsrecht für die in Deutschland ausgeübte Geschäftsführertätigkeit rührt von…