Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2612
Grenzgängereigenschaft eines Italieners
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/4/2005vom 27.05.2005
Wortlaut laut Findok
Das DBA-Italien enthält
hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale
eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren
Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu
Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im
Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung.
Unter EAS 839 wurden im Verhältnis zur Schweiz aus
österreichischer Sicht noch alle Arbeitsorte (und Wohnorte) als in
Grenznähe gelegen angesehen, die unter Berücksichtigung der modernen
Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren
Wegzeit den Arbeitsort täglich von der Wohnung anzufahren. Mit anderen
Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer)
unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine
arbeitstägliche Rückkehr zum italienischen Wohnsitz statt, dann
wäre es denkbar, dass sich Österreich einer von der italienischen
Steuerverwaltung vorgenommenen Grenzgängereinstufung anschließen
könnte. Die bloße "Möglichkeit" einer täglichen
Rückkehr zum Wohnsitz wäre aber für die
Grenzgängerqualifikation nicht ausreichend.
Damit daher unter derartigen Gegebenheiten der
österreichische Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Haftungsrisiko
unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche
Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über
die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom
italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber
gegenüber belegmäßig einwandfrei dokumentiert werden, dass er
tatsächlich täglich zwischen Innsbruck und Bozen pendelt.
27. Mai
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 Abs. 4 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0342-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24832
- Gültig
- 27.05.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF