Die Grenzgängereigenschaft ist im Verhältnis zu Deutschland grundsätzlich kalenderjahresbezogen zu beurteilen (EAS 1172); sie geht (ganzjährig) verloren, wenn der Arbeitnehmer zwar ganzjährig in der Grenzzone beschäftigt ist (weil sich dort sein üblicher Arbeitsplatz befindet), er aber im Kalenderjahr an mehr als 45 Arbeitstagen nicht zum…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…
…der österreichische Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber gegenüber belegmäßig einwandfrei dokumentiert werden, dass er tatsächlich täglich zwischen Innsbruck und Bozen…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…ist, dass man in der Grenzzone eines Staates "lebt" und in der Grenzzone des anderen Staates "arbeitet". Die Grenzgängereigenschaft kann daher nicht dadurch verloren gehen, dass man wegen einer 100 km-Anreise (aus der Grenzzone) in einer anderen österreichischen Gemeinde ebenfalls in der Grenzzone, aber…
…der nur Freitag nachmittags in der Schweiz unterrichtete, eine Grenzgängereigenschaft nicht in Erwägung gezogen. Die Frage ist allerdings nur von untergeordneter Bedeutung, da bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Verhältnis zu Liechtenstein infolge des anzuwendenden Anrechnungsverfahrens (Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein) die Einbeziehung der…
Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen…
…nicht anwendbar. Im Verhältnis zur Schweiz kann es daher durchaus sein, dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt. Verständigungen mit der Schweiz haben allerdings in dieser Hinsicht bislang noch nicht stattgefunden. Geht wegen Drittstaatsentsendung die Grenzgängereigenschaft verloren…
…283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen kann die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA-Schweiz für jene Zeiträume angenommen werden, für die eine von den schweizerischen Behörden ausgestellte "Grenzgängerbescheinigung" gilt. Im Zweifelsfall sollte vorsorglich das Einvernehmen…
…Mit anderen Worten, wird am Arbeitsort keine Zweitwohnung (zB ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Räumlichkeiten in einem Personalheim) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von der Grenze entfernten Arbeitsort. Diese Überlegungen werden nach Auffassung…
…daß nach dem Wortlaut des Art. 9 Abs. 3 DBA-Ö/Deutschland die Grenzgängereigenschaft grundsätzlich nur Personen zustehen kann, die ihren einzigen Wohnsitz in der Grenzzone haben. Verlegt daher ein Grenzgänger - unter Beibehaltung seines im Elternhaus gelegenen Wohnsitzes als Zweitwohnsitz - den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen nach…
…nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich der Lebensmittelpunkt in der Grenzzone liegt und folglich die Grenzgängereigenschaft zusteht. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ihre Einkommensteuererklärung für das Beschwerdejahr 2016 ein. Sie ging dabei davon aus, dass, da die Grenzgängereigenschaft der Vorjahre nicht mehr gegeben sei, keine Steuerpflicht in Österreich mehr vorliege. 2. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens erließ die Abgabenbehörde am 3. September 2018 den angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das…
…Entfernung die Luftlinie maßgebend ist (Abs. 8 des Protokolls zum DBA). Die Grenzgängereigenschaft erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates. Bei nur tageweiser Beschäftigung in dem anderen Staat, geht die Grenzgängereigenschaft allerdings nicht verloren, wenn nicht an mehr als 20…
…mit den Kriterien des Grenzgängerbegriffes in der Berufungsvorentscheidung im Wesentlichen mit der Begründung verneint hat, in Analogie zu den Regelungen betreffend das DBA-Deutschland komme es zu einem Verlust der Grenzgängereigenschaft, wenn die Anzahl der Tage der Nichtrückkehr vom grenznahen Wohnort an den grenznahen Arbeitsort…
…im Wesentlichen mit der Begründung verneint hat, die österreichisch-deutsche Regelung, wonach die Grenzgängereigenschaft jahresbezogen verloren gehe, wenn der Arbeitnehmer an mehr als 45 Tagen nicht zum Wohnsitz zurückkehre, sei im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar und das Kriterium des üblicherweise arbeitstäglichen Pendelns sohin isoliert…
…da das Nächtigen in Österreich kein Auslandssachverhalt ist. Damit liegt in der Frage des Art 15 Abs 4 DBA Österreich-Schweiz auch kein ausschließlicher Auslandssachverhalt vor. Zur Grenzgängereigenschaft: Was uns jedoch in den Schriftsätzen grundsätzlich fehlt, ist eine Begründung für die Steuerpflicht anhand einer Überprüfung…
…Zweitwohnung (z.B. ein Untermietzimmer) unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein (12.3.96) Hier ist speziell die Formulierung "am Arbeitsort" zu beachten, was nichts anderes bedeutet, dass objektive Gründe für…