Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2158
Grenzgängereigenschaft im Verhältnis zur Schweiz
geltende FassungEAS-AuskunftB 441/1-IV/4/02vom 14.10.2002
Wortlaut laut Findok
Ist ein Vorarlberger bei einem
Unternehmen in St. Gallen als Grenzpendler tätig, dann unterliegt er als
Grenzgänger der Besteuerung in Österreich und es ist eine mit maximal
3% zu erhebende schweizerische Einkommensteuer in Österreich anzurechnen.
Findet auch ein Arbeitseinsatz in Drittstaaten statt, dann wird Folgendes
mitzubedenken sein:
Die österreichisch-deutsche Regelung, wonach bei
jahresdurchgängiger Beschäftigung bei einem grenznahen Unternehmen
jemand entweder während des ganzen Jahres oder überhaupt nicht als
Grenzgänger eingestuft wird, je nachdem ob die Grenzgängerkriterien an
mehr als 45 Tagen als erfüllt anzusehen sind oder nicht, ist im
österreichisch-schweizerischen Verhältnis nicht anwendbar.
Im Verhältnis zur Schweiz kann es daher durchaus sein,
dass jemand nur während eines Teiles des Jahres oder während mehrerer
Jahresteile die Grenzgängereigenschaft besitzt. Verständigungen mit
der Schweiz haben allerdings in dieser Hinsicht bislang noch nicht
stattgefunden.
Geht wegen Drittstaatsentsendung die
Grenzgängereigenschaft verloren, dann ändert dies nichts am
österreichischen Besteuerungsrecht der Bezüge, da nach Artikel 15 nur
jene Bezugsteile der Schweiz zur Besteuerung zufallen, an denen der in
Österreich ansässige Arbeitnehmer seine Berufstätigkeit in der
Schweiz ausübt.
Werden daher unter den gegebenen Umständen die
Jahresbezüge des laufend etwa bis 100 Tage auch im Drittausland
tätigen Grenzgängers in Österreich besteuert, dann wäre aus
Sicht des BMF nicht zu beanstanden, dass eine schweizerische Quellensteuer in
Höhe von 3% ungeachtet der Drittauslandsbetätigungen angerechnet
wird.
14. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 441/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 34799
- Gültig
- 14.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF